Unterstützung bei Behandlungsfehlern

Rechtsberatung, Gutachten oder Hilfe bei Schadensersatz-Prozessen

Wenn Ärzte Fehler machen, steht Patienten möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der Nachweis, dass ein Arzt Behandlungsfehler gemacht hat, ist aber nicht einfach zu führen. Manche Krankenkassen bieten daher an, ihre Versicherten bei Streitfällen zu unterstützen. Gesetzlich sind die Kassen allerdings nicht verpflichtet, den Versicherten in solchen Situationen zu helfen.

Wenn Krankenkassen diesen Service anbieten, handelt es sich um eine "freiwillige Zusatzleistung". Diese wird allerdings von einer Mehrheit der gesetzlichen Kassen angeboten, wie der Krankenkassen-Vergleich zeigt. Dabei ist es entscheidend zu wissen, ob es sich bei dieser Zusatzleistung eher um eine unverbindliche Beratung handelt oder ob die Krankenkasse auch tatsächlich bereit wäre, einen gerichtlichen Prozess gegen den Arzt zu unterstützen. Insbesondere sollte deshalb darauf geachtet werden

  • ob die Beratung nur telefonisch möglich ist oder ob es einen persönlich erreichbaren Ansprechpartner in der Nähe des Wohnorts gibt,
  • ob die Krankenkasse die Kosten für eventuell notwendige Gutachten übernimmt,
  • ob sich die Krankenkassen an den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligen würde, und
  • ob weitere Leistungen wie Beratung, Hilfe bei der Antragstellung oder Beschaffung von Unterlagen angeboten werden.

Grundsätzlich haben Sie beim Arzt Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung. Das heißt nicht, dass der Arzt Sie heilen muss. Verlangen können Sie aber in jedem Fall eine kompetente Durchführung der Behandlung auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung. Dafür gibt es keine festgelegten Maßstäbe. Im Gegenteil: von einem ausgewiesenen Spezialisten, für den Sie eventuell sogar lange Anfahrtswege in Kauf genommen haben, dürfen Sie mehr erwarten als von einem Allgemeinarzt.

Weisen Sie dem Mediziner vor Gericht nach, dass er seine Pflichten verletzt hat und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, stehen Ihnen unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Dem Arzt droht im schlimmsten Fall eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Bevor es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sollten zunächst alle anderen Wege der Einigung geprüft werden. Dabei kann die Krankenkasse helfen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die Unterstützung bei Behandlungsfehlern anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Service und Beratung" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl. So ermitteln wir unser Service-Ranking. Hier finden Sie die Service-Bestenlisten anderer.

Unterstützung bei Behandlungsfehlern

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse im Bereich Service und Beratung.
Kasse Mehr Infos: Link zum Kassenprofil Score Mitgliedsantrag
BARMER Antrag
IKK Südwest Antrag
DAK Gesundheit Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) Antrag
IKK gesund plus Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse Antrag
IKK classic Antrag
hkk Krankenkasse Antrag
Audi BKK Antrag
SBK Antrag
energie-BKK Antrag
Novitas BKK Antrag
KNAPPSCHAFT Antrag
mkk-meine krankenkasse Antrag
mhplus Krankenkasse Antrag
BERGISCHE Krankenkasse Antrag
Pronova BKK Antrag
Mercedes-Benz BKK
IKK Brandenburg und Berlin Antrag
Bosch BKK Antrag
BIG direkt gesund Antrag
VIACTIV Krankenkasse Antrag
WMF BKK
Mobil Krankenkasse Antrag
IKK - Die Innovationskasse Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Antrag
bkk melitta hmr Antrag
Heimat Krankenkasse Antrag
R+V Betriebskrankenkasse Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse Antrag
BKK Pfalz Antrag
Salus BKK Antrag
vivida bkk Antrag
Bertelsmann BKK
BKK ZF & Partner Antrag
SECURVITA Krankenkasse Antrag
BKK VDN Antrag
BKK24 Antrag
BKK DürkoppAdler Antrag
Continentale BKK Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN Antrag
BAHN-BKK Antrag
BMW BKK
Debeka BKK
BKK Werra-Meissner Antrag
BKK Linde
BKK VerbundPlus Antrag
BKK Faber-Castell & Partner Antrag
BKK exklusiv
BKK ProVita Antrag
BKK SBH Antrag
BKK Freudenberg
BKK HERKULES Antrag
BKK Scheufelen Antrag
BKK PFAFF
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK firmus Antrag
BKK EUREGIO Antrag
SKD BKK

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.