Toxoplasmose-Screening

Blutuntersuchung auf Antikörper

Mit dem Toxoplasmose-Screening soll erkannt werden, ob eine Schwangere sich mit Toxoplasmose infiziert hat. Diese Krankheit wird in erster Linie durch den Kontakt mit Katzenkot, aber auch durch den Verzehr von unzureichend durchgegartem Fleisch und ungewaschenem Gemüse und Obst übertragen.

Toxoplasmose ist für die Frau selbst ungefährlich und geht mit grippeähnlichen Symptomen einher. Für das Kind allerdings, das sich ebenfalls infizieren könnte, kann Toxoplasmose sehr gefährlich verlaufen. Die erste Form des Toxoplasmose-Screenings in der Schwangerschaft wird dann angewandt, wenn ein Verdacht auf eine Infektion besteht. In diesem Fall handelt es sich um eine von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Leistung. Besteht kein Verdacht auf eine Infektion, greift die zweite Form des Toxoplasmose-Screenings: Die Schwangere lässt die Untersuchung als reine Vorsorgeuntersuchung erbringen. Der Test erfolgt als Blutuntersuchung, bei der das Blut der Schwangeren auf Antikörper untersucht wird.

Die bisher verfügbaren Screeningmethoden stehen allerdings vielfach in der Kritik. Sie erbrächten laut Aussage der Kritiker keine wirklich aussagefähigen Ergebnisse. Aus diesem Grund raten Fachleute Schwangeren von übermäßiger Panik ab. Ein Test sollte demnach nur dann durchgeführt werden, wenn tatsächlich ein begründeter Verdacht auf eine Infektion besteht. Auch die bisher stets angewandte Therapie mit Gabe von Antibiotika im Falle einer Infektion ist nicht unkritisch. Schließlich konnte bisher kein schlüssiger Beweis erbracht werden, dass die Gabe der Medikamente die konnatale Infektion des Ungeborenen tatsächlich verhindern könnte.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Toxoplasmose-Screening übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Kinderwunsch" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Toxoplasmose-Screening

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Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.