Osteopathie

Fehlstellungen, Fehlhaltungen und Ungleichgewichte lösen

In der Osteopathie geht man davon aus, dass das behandelte Krankheitsbild auf eine Fehlstellung der Knochen zurückgeht. Dementsprechend greift sie auch in die Stellung der Knochen ein. Diese Fehlstellungen resultieren aus Fehlhaltungen, aber auch aus emotionalen Ungleichgewichten.

Osteopathie ist eine alternative Form der Behandlung, deren Entwicklung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Inzwischen gibt es drei grundlegende Formen der Osteopathie: Die parietale, die viszerale und die kraniosakrale Osteopathie.

Die Anamnese nimmt in der Osteopathie einen wesentlichen Stellenwert ein. Zunächst wird ein Gespräch geführt, das die Lebensumstände des Patienten erforscht. Dann legt sich der Patient auf eine Liege und der Therapeut drückt verschiedene Punkte und führt Bewegungen aus. Dabei ist der Therapeut neben dem direkten Feedback des Patienten über Unwohlsein oder unangenehme Punkte auch auf sein persönliches Gespür und natürlich auf seine Erfahrung angewiesen.

Je nach Therapieform setzt der Therapeut dann an unterschiedlichen Punkten an. Er führt teils minimale Bewegungen aus, renkt aber teils auch konkret ein. Die Behandlung ist grundsätzlich sehr sanft angelegt, kann aber schon nach der ersten Sitzung deutliche Verbesserungen nach sich ziehen.

Kostenübernahme für Osteopathie

Krankenkasse Maximaler Zuschuss/Jahr Einschränkungen Mitgliedsantrag
BKK VBU 360,00 €
Die BKK VBU erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags für sechs osteopathische Sitzungen mit maximal 60 Euro je Sitzung.
Antrag
SECURVITA Krankenkasse 360,00 €
Die SECURVITA Krankenkasse erstattet bis zu sechs Osteopathiebehandlungen, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
Antrag
VIACTIV Krankenkasse 360,00 €
Die VIACTIV Krankenkasse erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrags für osteopathische Behandlungen, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
Antrag
BKK24 360,00 €
Die BKK24 übernimmt 80 Prozent der Kosten für sechs Osteopathiebehandlungen, aber maximal 60 Euro pro Sitzung.
Antrag
BKK EUREGIO 360,00 €
Die BKK EUREGIO erstattet für sechs Sitzungen 80 Prozent des Rechnungsbetrags bis 60 Euro pro Behandlung.
Antrag
BKK Faber-Castell & Partner 360,00 €
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt 80 Prozent der Kosten für sechs Sitzungen bis 60 Euro je Behandlung.
Antrag
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN 360,00 € Keine Begrenzung je Sitzung, auch keine prozentuale Begrenzung! Antrag
BKK VDN 360,00 €
Die BKK VDN erstattet sechs osteopathische Behandlungen im Jahr, max. 60 Euro pro Sitzung. Mindestens einmal im Jahr ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Antrag
bkk melitta hmr 300,00 €
Die bkk melitta hmr erstattet 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird.
Antrag
Salus BKK 300,00 €
Die Salus BKK erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrags für fünf osteopathische Leistungen, jedoch maximal 60 Euro pro Sitzung.
Antrag
BERGISCHE Krankenkasse 300,00 €
Im Bonusprogramm FlexiBonus² bis zu 300 € für 3 Behandlungen. Integrative Medizin Homöopathie-Naturheilkunde: Die Bergische Krankenkasse übernimmt die Kosten für homöopathische naturheilkundliche Behandlungen, sofern diese von einem Arzt durchgeführt werden, der an dem Vertrag der Bergischen Krankenkasse und dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte teilnimmt. 100% auf KV-Karte
Antrag
BKK SBH 300,00 €
Die BKK SBH erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages für sechs Ostepathie-Sitzungen im Jahr, jedoch maximal 50 Euro je Sitzung.
Antrag
BKK exklusiv 300,00 €
Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten für sechs osteopathische Behandlungen mit maximal 50,00 Euro pro Sitzung je Kalenderjahr, insgesamt bis zu 300 Euro im Kalenderjahr.
Novitas BKK 250,00 €
Anrechnung auf das Budget für Mehrleistungen in Höhe von 50 Euro pro Jahr und bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Die Leistung muss ärztlich verordnet sein und der Osteopath muss vorgegebene Voraussetzungen erfüllen.
Antrag
BKK PFAFF 250,00 €
Die BKK PFAFF erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrags für bis zu fünf Sitzungen pro Kalenderjahr, maximal 50 Euro pro Sitzung.
Debeka BKK 240,00 €
Die Debeka BKK erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags für sechs Sitzungen, allerdings nicht mehr als 40 Euro pro Behandlung.
BKK ZF & Partner 240,00 € Die BKK ZF & Partner übernimmt 100 % der Kosten für 6 Osteopathie-Sitzungen, bis 40 € pro Sitzung. Antrag
BKK Scheufelen 240,00 €
Die BKK Scheufelen erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags für sechs Osteopathie-Sitzungen, jedoch maximal 40 Euro je Sitzung.
Antrag
BKK Diakonie 240,00 €
Die BKK Diakonie übernimmt 80% des Rechnungsbetrages der Behandlung, jedoch höchstens 60 € je Behandlungseinheit.
Antrag
BKK Freudenberg 240,00 €
Die BKK Freudenberg erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrags für sechs Behandlungen, aber maximal 40 Euro je Sitzung.
IKK gesund plus 240,00 €
Die IKK gesund plus übernimmt die Kosten für vier osteopathische Behandlungen zu je 60 Euro pro Jahr.
Antrag
SKD BKK 210,00 €
Die SKD BKK erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrags für sechs osteopathische Behandlungen, jedoch maximal 35 Euro pro Sitzung.
IKK Brandenburg und Berlin 200,00 €
Die IKK Brandenburg und Berlin erstattet maximal 80 Prozent der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Antrag
BAHN-BKK 200,00 €
Die BAHN-BKK übernimmt 80 Prozent der Kosten für osteopathische und chiropraktische Behandlungen sowie Kinesiotaping.
Antrag
BARMER 200,00 €
Im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien übernimmt die BARMER max. 200 € für Osteopathie für Neugeborene und Schwangere. Im Rahmen des BARMER Bonusprogramms können alle Versicherten einmal im Jahr eine Top-Geldprämie zur Osteopathie in Höhe von bis zu 150 € erhalten.
Antrag
SBK 180,00 € Die SBK bezuschusst sechs osteopathische Behandlungen mit jeweils maximal 30 Euro. Antrag
BKK Werra-Meissner 160,00 €
Im Rahmen des Gesundheitskontos "Leistung Plus" übernimmt die BKK Werra-Meissner 80 Prozent der Kosten für vier osteopathische Behandlungen, aber maximal 40 Euro je Sitzung.
Antrag
Pronova BKK 160,00 €
Die Pronova BKK übernimmt bis zu vier Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr mit maximal 40 € pro Sitzung.
Antrag
BKK DürkoppAdler 160,00 €
Im Rahmen von ViDAplus_extra erstattet die BKK DürkoppAdler vier osteopathische Sitzungen pro Kalenderjahr bis max. 40 Euro pro Sitzung.
Antrag
Continentale BKK 160,00 €
Die Continentale BKK erstattet maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden jeweils bis 40,00 € pro Sitzung, also insgesamt 160 Euro.
Antrag
BIG direkt gesund 160,00 € Die BIG bezahlt für vier Behandlungen jeweils 40 Euro. Antrag
vivida bkk 160,00 € Osteopathie: 4 Sitzungen, max. 40 Euro, 160 Euro pro Jahr Antrag
IKK classic 160,00 €
Die IKK classic übernimmt die Kosten für vier osteopathische Behandlungen mit je 40 Euro pro Kalenderjahr. Wird die Behandlung durch einen Physiotherapeuten oder Heilpraktiker erbracht, so ist eine ärztliche Veranlassung notwendig.
Antrag
hkk Krankenkasse 160,00 € Die hkk gibt einen Zuschuss von je 40 Euro für höchstens vier Sitzungen. Antrag
IKK Südwest 150,00 €
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erfolgt, der Mitglied eines Verbandes der Osteopathen ist oder eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in diesen Verbänden berechtigt.
Antrag
Bosch BKK 150,00 € Antrag
BKK HERKULES 150,00 €
Wir beteiligen uns jährlich an 3 ärztlich verordneten osteopathischen Behandlungen mit einer Erstattung von jeweils 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 50 EUR je Sitzung. Zusätzlich wird diese Leistung über das Bonusprogramm der BKK Herkules prämiert.
Antrag
BKK firmus 150,00 €
Zuschuss von max. 50,- € je Anwendung für maximal drei Behandlungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Antrag
KNAPPSCHAFT 150,00 €
Die KNAPPSCHAFT übernimmt 80 Prozent der Kosten bis maximal 30 Euro pro Sitzung für bis zu fünf Behandlungen.
Antrag
R+V Betriebskrankenkasse 120,00 €
Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet 100 Prozent des Rechnungsbetrags für drei Behandlungen, jedoch maximal 40 Euro pro Sitzung.
Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) 120,00 €
Die Techniker Krankenkasse bezuschusst jährlich drei osteopathische Sitzungen, jeweils mit bis zu 40 Euro.
Antrag
Audi BKK 120,00 €
Im Rahmen des Gesundheitskontos stehen den Versicherten der Audi BKK 120 Euro für osteopathische Behandlungen zur Verfügung (30 Euro je Stizung für maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr).
Antrag
Mobil Krankenkasse 120,00 €
3 Rechnung zu je 40,00 Euro Voraussetzung: ärztliche Verordnung Rechnung des Osteopathen max. 80% der Rechnungsbeträge
Antrag
mhplus Krankenkasse 120,00 €
Die mhplus Krankenkasse erstattet 80 % des Rechnungsbetrags für zwei Osteopathiebehandlungen, aber max. 60,00 Euro je Sitzung.
Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse 120,00 €
Für Babys wird die Osteopathie bis zum 1. Geburtstag im Rahmen des KKH Familienpakets mit bis zu 300 Euro bezuschusst. Bei allen Versicherten ab dem ersten Geburtstag beteiligt sich die KKH ab dem 01.03.2022 an den Kosten. Die KKH erstattet maximal 40 Euro pro Sitzung für höchstens drei Behandlungen pro Kalenderjahr. Wichtig ist, dass Sie der KKH die Rechnung der behandelnden Praxis, das Privatrezept und den Qualifikationsnachweis für die Behandlung einreichen.
Antrag
Heimat Krankenkasse 120,00 €
Im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet die Heimat Krankenkasse die Kosten für drei Osteopathie-Sitzungen mit maximal 40 Euro je Behandlung.
Antrag
DAK Gesundheit 120,00 € Die DAK Gesundheit erstattet je 40 Euro für maximal drei Sitzungen. Antrag
BKK ProVita 120,00 €
Im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus stehen den Versicherten 120 EUR pro Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen zur Verfügung. Voraussetzungen - ärztliche Verordnung für Osteopathie - Der Osteopath muss Mitglied in einem Osteopathenverband sein oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können.
Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 120,00 € Die BKK Gildemeister Seidensticker bezahlt drei Osteopathie-Behandlungen bis 40 Euro je Sitzung. Antrag
Bertelsmann BKK 120,00 €
Im Rahmen des Gesundheitsbudgets stehen übernimmt die Bertelsmann BKK die Kosten für drei Sitzungen je 40 Euro.
WMF BKK 120,00 €
Osteopathie für Säuglinge. Die Kostenübernahme kann innerhalb des ersten Lebensjahres für bis zu 3 Sitzungen erfolgen. Die Erstattung der Kosten erfolgt in Höhe von 80 v. H. des Rechnungsbetrages, bis zu einer Höhe von 40 Euro je Sitzung. Für die Erstattung sind die Rechnungen und die ärztlichen Verordnungen im Original einzureichen. Als exklusive Zusatzleistung zahlen wir für Erwachsene einmal pro Jahr einen Zuschuss von 20 Euro für die Behandlung bei qualifizierten Osteopathen.
HEK - Hanseatische Krankenkasse 90,00 €
Die HEK - Hanseatische Krankenkasse übernimmt 80 Prozent der Kosten bis 30 Euro für bis zu drei Sitzungen im Jahr.
Antrag
energie-BKK 90,00 €
Die energie-BKK bezuschusst maximal 3 Osteopathie-Sitzungen im Jahr. Pro Sitzung werden maximal 80% des Rechnungsbetrages gezahlt.
Antrag
BKK Akzo Nobel Bayern 90,00 €
Die BKK Akzo Nobel Bayern zahlt im Rahmen des Gesundheitskontos bis zu 90 Euro für osteopathische Behandlungen.

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.