Osteopathie bei Babys und Kindern

Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten

Osteopathen behandeln Baybies und Kleinkinder mit sanften manuellen Techniken. Verspannungen, Schlafstörungen und Symmetriestörungen nach der Geburt sollen gelindert werden. Schreikinder kommen zur Ruhe. Die Osteopathie zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche Krankenkassen bezuschussen die Behandlungen als zusätzliche Leistung.

Osteopathie ist die Behandlung durch "heilende Hände". Osteopathie ist schmerzfrei und bietet sich schon deshalb für die Behandlung von Babys und Kindern an. Ursachen von Erkrankungen werden durch sanftes Berührungen gesucht. Heilen soll ein leichter Druck an der richtigen Stelle.

Eltern, die von Osteopathie überzeugt sind, können schon mit Säuglingen zur Behandlung gehen. Bei Geburten entstehen häufig Verspannungen, die Osteopathen mit manuellen Techniken finden und behandeln können. Dabei reichen bei Kindern oft drei bis fünf Sitzungen aus, um Behandlungserfolge zu erzielen.

Wissenschaftlich konnte die Wirksamkeit der Osteopathie bisher nicht nachgewiesen werden. Deshalb gehören osteopathische Behandlungen nicht zum Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen. 60 bis 100 Euro kostet eine Therapiestunde. Gesetzliche Versicherte sollten sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über die Möglicheiten der Beuschussung informieren.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Osteopathie bei Babys und Kindern übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Kinderwunsch" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Osteopathie bei Babys und Kindern

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 
Kasse Mehr Infos: Link zum Kassenprofil Score Mitgliedsantrag
BERGISCHE KRANKENKASSE Antrag ›
mhplus Krankenkasse Antrag ›
KKH Kaufmännische Krankenkasse Antrag ›
mkk - meine krankenkasse Antrag ›
BKK ProVita Antrag ›
BKK HERKULES Antrag ›
BKK exklusiv
VIACTIV Krankenkasse Antrag ›
BKK VDN Antrag ›
AOK Hessen Antrag ›
Continentale BKK Antrag ›
DAK Gesundheit Antrag ›
vivida bkk Antrag ›
AOK Bayern Antrag ›
AOK Baden-Württemberg Antrag ›
novitas bkk Antrag ›
IKK gesund plus Antrag ›
IKK classic Antrag ›
Pronova BKK Antrag ›
energie-BKK Antrag ›
hkk Krankenkasse Antrag ›
IKK Südwest Antrag ›
ZF BKK Antrag ›
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN Antrag ›
AOK Sachsen-Anhalt Antrag ›
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Antrag ›
HEK - Hanseatische Krankenkasse Antrag ›
BKK PFAFF
SECURVITA Krankenkasse Antrag ›
SBK Antrag ›
IKK Brandenburg und Berlin - jetzt: IKK gesund plus
Heimat Krankenkasse Antrag ›
BKK SBH Antrag ›
BIG direkt gesund Antrag ›
AOK PLUS Antrag ›
BAHN-BKK Antrag ›
BKK EUREGIO Antrag ›
Mobil Krankenkasse Antrag ›
Audi BKK Antrag ›
BKK firmus Antrag ›
BKK24 Antrag ›
SKD BKK
BKK DürkoppAdler Antrag ›
AOK NordWest Antrag ›
bkk melitta hmr Antrag ›
BKK Faber-Castell & Partner Antrag ›
AOK Nordost Antrag ›
Techniker Krankenkasse (TK) Antrag ›
Bertelsmann BKK
R+V Betriebskrankenkasse Antrag ›
BKK Freudenberg
Salus BKK Antrag ›
AOK Bremen/Bremerhaven Antrag ›
BKK Werra-Meissner Antrag ›
AOK Rheinland/Hamburg Antrag ›
BARMER Antrag ›
KNAPPSCHAFT Antrag ›
WMF BKK Antrag ›
Debeka BKK
BKK Diakonie Antrag ›
BKK evm

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 60 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.