Frühgeburtenprävention

Frühgeburtenprävention

Das Risiko einer Frühgeburt gehört zu den weniger beachteten Risiken in der Schwangerschaft. Gerade deshalb ist die Frühgeburtenprävention eines der wichtigsten Anliegen des Frauenarztes.

Unterschreitet das Neugeborene die natürliche Schwangerschaftszeit, fehlen wichtige Entwicklungsschritte. Frühchen haben es dabei viel schwerer, diese Entwicklungsschritte nachzuholen. Schließlich sind sie größeren Belastungen ausgesetzt, weil sie sich nicht mehr in der schützenden Fruchtblase befinden.

Durch die Frühgeburtenprävention kann die werdende Mutter jedoch viel dafür tun, um eine Frühgeburt zu verhindern. An erster Stelle steht das ausführliche Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin des Vertrauens. Ärzte können abschätzen, welche Risikofaktoren bestehen und Fragen nach vorausgegangen Schwangerschaftsabbrüchen, eventuellen bekannten Anomalien des Uterus, familiäre Vorbelastungen oder einem Suchtverhalten stellen. Ungesundes Verhalten wird angesprochen, damit das Ungeborene dadurch keine Schäden nimmt. Die werdende Mutter wird auch darüber aufgeklärt, wie sie sich angesichts des Risikos einer Fühgeburt verhalten sollte, eventuell auch, auf welche Faktoren sie bei ihrer Ernährung achten sollte.

Ein weiterer Schritt zur Frühgeburtenprävention liegt in den regelmäßigen Untersuchungen. Hier kann der Arzt über Ultraschall und weitere Befragungen feststellen, ob alles normal verläuft. Eventuell stehen pränatale Screenings an, die teils nach Bedarf, teils regulär durchgeführt werden. Hier geht es häufig auch um eventuelle Infektionen, die eine Frühgeburt hervorrufen könnten. Hält sich die Schwangere an diese Maßnahmen, kann sie das Risiko einer Frühgeburt massiv senken.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Frühgeburtenprävention übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Schwangerschaft, Geburt, Kinder und Kinderwunsch" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Frühgeburtenprävention

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.