Künstliche Befruchtung
Kosten - Methoden - Beste Krankenkassen
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen die Krankenkassen in jedem Fall zur Hälfte. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Viele Krankenkassen haben ihre Kostenbeteiligung erheblich erhöht. Einige tragen die Kosten zu 100 Prozent. Eine Liste dieser Krankenkassen finden Sie unten auf dieser Seite.
Damit die Kosten für die künstliche Befruchtung überhaupt durch eine Krankenkasse getragen werden können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Das Paar, das die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen will, muss verheiratet sein und es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
- Ein Arzt, der die künstliche Befruchtung nicht selbst durchführt, muss das Ehepaar vorher ausführlich beraten.
- Von beiden Partnern muss ein HIV-Test vorliegen. Die Frau muss über einen umfassenden Impfschutz verfügen. Wichtig sind insbesondere Röteln, Windpocken und Keuchhusten.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau muss jünger als 40 Jahre, der Mann jünger als 50 Jahre sein.
Vor Beginn der Behandlung muss der Behandlungsplan der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die Untersuchung der Gründe eine Unfruchtbarkeit vollständig übernommen. Auch reine Hormonbehandlungen sind Teil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Anders ist es bei der eigentlichen künstlichen Befruchtung.
Die Kosten für eine "Insemination ohne Hormonstimulation" belaufen sich auf rund 200 Euro. Bei dieser Methode werden die männlichen Samen direkt in die Scheide, Gebärmutter oder die Eileiter platziert. Die "Insemination mit hormoneller Stimulation" kostet rund 1.000 Euro (ohne die Kosten für Medikamente, rund 750 Euro).
Bei der "In-Vitro-Befruchtung" liegen die Kosten bei rund 3.000 Euro pro Zyklus. Bei dieser Methode erfolgt die Befruchtung außerhalb des Körpers im Reagenzglas. Die befruchteten Einzellen werden dann wieder eingesetzt.
Bei drei Versuchen einer In-Vitro-Befruchtung und einigen Versuchen der Insemination im Vorfeld kommen so bis zu 10.000 Euro zusammen. Die Rechnungen für die eigentliche künstliche Befruchtung durch Insemination oder In-Vitro-Befruchtung werden von jeder Krankenkasse bis zu diesen Grenzen zur Hälfte getragen:
- acht Inseminationen ohne Hormonstimulation,
- drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung,
- drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung.
Das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen (Kryokonservierung) wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt auch für das Einfrieren von imprägnierten Eizellen, das sind Eizellen, in die das Spermium bereits eingedrungen sind. Eine Ausnahme gilt bei jungen Krebspatientinnen und Krebspatienten. Hier kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kryokonservierung übernehmen.
Angesichts dieser hohen Kosten kann es sich lohnen, vor der künstlichen Befruchtung die Krankenkasse zu wechseln. Auch ein Wechsel zwischen zwei Versuchen ist möglich, bedeutet dann aber einen neuen Behandlungsplan. Das bedeutet aber nicht, dass neu gezählt wird: Die ersten Versuche müssen genannt werden.
Einige Krankenkassen übernehmen einen höheren Anteil der Kosten für die künstliche Befruchtung als gesetzlich vorgeschrieben. Diese Krankenkassen sind in der folgenden Liste aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass sich Satzungsleistungen einer Krankenkasse jederzeit ändern können, und nehmen sie in jedem Fall vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Kostenübernahme Künstliche Befruchtung
Krankenkasse | Maximaler Prozentsatz | Maximaler Betrag | Anmerkungen | |
---|---|---|---|---|
mhplus Krankenkasse | 100,00 % | 5.800,00 € | Unsere Satzungsleistung:
+ Zuschuss 800,00 Euro je Zyklus und Ehegatten
+ Zuschuss für maximal 3 Behandlungszyklen
+ Inanspruchnahme der Satzungsleistung und parallel BKK Kinderwunsch möglich
+ Anspruch auf die Satzungsleistung für jeden bei der mhplus angefangenen Zyklus
Unser BKK Kinderwunschvertrag:
+ 4. Versuch
+ Zuschuss 4. Versuch bis zu 1000,00 Euro
+ Singleembyotransfer
+ Erhöhung Altersgrenze der Frau bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres. | › |
BKK Scheufelen | 100,00 % | 4.275,00 € | Die BKK Scheufelen leistet zusätzlich einen Zuschuss von maximal 25,00 EUR für Männer und 475,00 EUR für Frauen je Behandlungszyklus für maximal 9 Behandlungszyklen je Paar. Zusätzlich bezuschusst werden können nur die mit dem Behandlungsplan genehmigten Kassenleistungen. | › |
AOK Bayern | 100,00 % | 3.000,00 € | Die AOK Bayern übernimmt zusätzlich 500 EUR für jeden der drei Standard-Versuche (maximal 100%) der Behandlungskosten und damit insgesamt bis zu 1500 EUR. Es ist nicht notwendig, dass beide Ehepartner bei der AOK Bayern versichert sein müssen. Hinzukommt kommt die weitere Zusatzleistung für einen vierten Versuch von 1500, so dass Versicherte der AOK Bayern insgesamt zusätzlich bis zu 3000 EUR Unterstützung für die Erfüllung ihres Kinderwunsches erhalten können. | › |
IKK Südwest | 100,00 % | 3.000,00 € | Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent weitere 50 Prozent der genehmigten Kosten. Damit übernimmt die IKK Südwest 100 Prozent der genehmigten Kosten für maximal 3 Behandlungsversuche. Jedoch maximal 1000 Euro je Behandlungsversuch. | › |
BKK firmus | 100,00 % | 1.500,00 € | 500 Euro Zuschuss je Versuch und Versicherten für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
IKK classic | 100,00 % | 1.500,00 € | Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten: 500 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, wenn beide Ehegatten bei der IKK classic versichert sind. Ansonsten 250 Euro Zuschuss je Behandlungsversuch. | › |
Salus BKK | 100,00 % | 1.500,00 € | 500 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
VIACTIV Krankenkasse | 100,00 % | 1.500,00 € | 500 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten.
Weitere Leistungen über den Vertrag BKK Kinderwunsch mit Zuschüssen zu einem 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (bis zu 800 Euro für IVF, bis zu 1.000 Euro für ICSI). Zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus und/oder einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer sowie Anhebung der Altersgrenze für behandelte Frauen von 40 auf 42 Jahre. | › |
bkk melitta hmr | 100,00 % | 750,00 € | Bei einem unerfüllten Kinderwunsch ist unter Umständen die Künstliche Befruchtung der einzige Weg zu einer Schwangerschaft. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 50 % der Behandlungskosten bei Durchführung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlt die bkk melitta hmr einen weiteren Zuschuss wenn beide Ehepartner bei der bkk melitta hmr versichert sind.
BKK-Zuschuss
250 Euro je Behandlungsversuch, für maximal 3 Versuche. | › |
BKK Akzo Nobel Bayern | 100,00 % | 700,00 € | Welche Leistungen beinhaltet das Angebot BKK Kinderwunsch?
Mit der Teilnahme an dem Vertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Die einmalige Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Die einmalige Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einmaliger Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung, bei IVF 500 € und bei ICSI 700 € (nach erfolgtem Embryotransfer)
Einen Zuschuss von 100 € für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Behandlung erfolgt in einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum
Die Teilnahme am Programm „BKK Kinderwunsch“ muss schriftlich erklärt werden
Die BKK Akzo Nobel hat den Behandlungsplan vorab genehmigt
Sie sind verheiratet
Für den Zuschuss zum vierten Versuch der künstlichen Befruchtung müssen beide Ehepartner bei uns versichert sein
Es muss ein Embryotransfer stattgefunden haben | |
IKK Brandenburg und Berlin | 80,00 % | Zu den gesetzliche vorgeschriebenen 50 Prozent übernimmt die IKK BB noch einmal 30 Prozent. Insgesamt werden also 80 Prozent erstatten. | › | |
BAHN-BKK | 75,00 % | Die BAHN-BKK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen für Versicherte insgesamt 75 Prozent von deren personenbezogenen Kosten der Künstlichen Befruchtung. Voraussetzung ist, dass während des Behandlungszeitraums eine Versicherung bei der BAHN-BKK bestand. | › | |
AOK PLUS | 75,00 % | Die AOK PLUS übernimmt zusammen mit dem gesetzlichen Anteil insgesamt 75% der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Die noch verbleibenden Kosten können durch entsprechende Beantragung der Versicherten über die Förderung durch Bund und Land weitestgehend gedeckt werden. Im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung übernimmt die AOK PLUS exklusive Ergänzungsleistungen wie Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo) für Frauen ab 35 Jahren und Testikuläre Spermienextraktion (TESE), um den Behandlungserfolg zu forcieren. | › | |
BKK SBH | 75,00 % | Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent weitere 25 Prozent der genehmigten Kosten. | › | |
Heimat Krankenkasse | 50,00 % | Im Rahmen einer vertraglichen Mehrleistung bestehen zusätzliche Leistungen im Bereich künstliche Befruchtung (Erweiterung der Altersgrenze sowie einmalige Beteiligung an dem vierten Versuch IVF und ICSI). | › | |
BERGISCHE Krankenkasse | 50,00 % | 7.600,00 € | IGV und Künstliche Befruchtung:
Der Vertrag beinhaltet neben der 50 % EBM-Abrechnung folgende ergänzende Leistungsinhalte:
- Anhebung der Altersgrenze für Frauen von 40 auf 42
- Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach Transfer je 350 €
- Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach Transfer je 250 €
-Einführung Zuschüsse für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres:
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 IVF, je 800 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 ICSI, je 1000 € pro Versuch
- Einführung Zuschüsse für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres:
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 IVF, je 800 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 ICSI, je 1000 € pro Versuch
Einführung Zuschüsse für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres:
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 IVF, je 800 € pro Versuch
Zuschuss zu Versuch 1 bis 3 ICSI, je 1000 € pro Versuch
- Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF oder ICSI 800 €/1000 €
Teilnahmevoraussetzung:
wenn die Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK versichert ist sowie wenn das KiWu-Zentrum dem Vertrag angeschlossen ist
Anspruch auf Leistungen nach diesem Vertrag haben ausschl. die Versicherten der BKKn, die ihre Teilnahme an der
Versorgung nach diesem Vertrag erklärt haben und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- bundesweit verheiratetes Paar mit Kinderwunsch
- die Vollendung des 25. Lebensjahres für einen Anspruch auf eine künstliche Befruchtung von verheirateten
Kinderwunschpaaren, dieser Anspruch besteht bis zum 42. Lebensjahr der Frau bzw. bis zur Vollendung des
50. Lebensjahres des Manns
- für die oben genannte Leistungsinhalte ist eine Versicherung der Ehefrau bei einer teilnehmenden BKK
notwendig,
Die Teilnahme ist freiwillig. | › |
BKK Freudenberg | 50,00 % | 2.000,00 € | Je Ehepaar ist der Zuschuss innerhalb von 24 Monaten, beginnend ab dem 1. Versuch, auf 2.000 Euro begrenzt. | |
mkk-meine krankenkasse | 50,00 % | 1.800,00 € | Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent, 600 pro Behandlungsversuch, bis zu drei Versuche. | › |
Techniker Krankenkasse (TK) | 50,00 % | 1.500,00 € | 500 Euro Zuschuss je Versuch zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
vivida bkk | 50,00 % | 1.500,00 € | Künstliche Befruchtung über gesetzlichen Anspruch im Rahmen des Vertrages BKK Kinderwunsch möglich. | › |
Audi BKK | 50,00 % | 1.000,00 € | - Kostenbeteiligung bei künstlicher Befruchtung in Höhe von 50 Prozent
- Höchstanspruch: acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus; drei Versuche bei Insemination nach hormoneller Stimulation, IVF und ICSI
- Darüber hinaus bietet Ihre Audi BKK das Premiumangebot BKK Kinderwunsch mit zusätzlichen Leistungen:
Die Audi BKK gewährt einen einmaligen Zuschuss (IVF: 800 Euro oder ICSI: 1000 Euro) zum 4. Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei der Audi BKK versichert sind.
Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres).
Bei Teilnahme an BKK Kinderwunsch erhalten die Versicherten der Audi BKK:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 Euro. | › |
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN | 50,00 % | 1.000,00 € | Einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 Euro je versicherter Ehepartner, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
KKH Kaufmännische Krankenkasse | 50,00 % | 1.000,00 € | 1.000 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
Pronova BKK | 50,00 % | 1.000,00 € | Der max. Zuschuss bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) beträgt 800,00 € und bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) 1000,00 € für max. 3 Behandlungszyklen für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis Vollendung des 42. Lebensjahres.
Hinweis zum Leistungsumfang: Hierüber ist auch eine Beteiligung am 4. Behandlungsversuch möglich. | › |
KNAPPSCHAFT | 50,00 % | 750,00 € | 250 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
BIG direkt gesund | 50,00 % | 600,00 € | 200 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Versuche zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
BKK VerbundPlus | 50,00 % | 600,00 € | 200 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
HEK - Hanseatische Krankenkasse | 50,00 % | 600,00 € | 200 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
hkk Krankenkasse | 50,00 % | 600,00 € | 200 Euro Zuschuss je Versuch für maximal 3 Behandlungsversuche, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › |
Novitas BKK | 50,00 % | 400,00 € | Zusätzlich über den gesetzlichen Anspruch hinaus erhalten Versicherte - im Zuge der Zusatzleistungen - weitere Zuschüsse von bis zu 400 Euro bei erfolgten Behandlungsversuchen (bis zu drei Versuche) pro Ehepaar. | › |
R+V Betriebskrankenkasse | 50,00 % | 350,00 € | Zusatzleistungen über einen Versorgungsvertrag.
- Zuschuss zu Kryozyklus
- längere Beobachtungszeit auf 5 Tage bei der Blastozystenkultur
- Versicherte mit einer anstehenden Krebstherapie, welche die Fruchtbarkeit gefährdet, erhalten einen Zuschuss, wenn sie vorsorglich ihre Ei- oder Samenzellen konservieren wollen (Kryokonservierung).
- Erhöhung möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier Versuche. | › |
AOK Sachsen-Anhalt | 50,00 % | 300,00 € | Wir bezuschussen die Kosten für die ersten drei Behandlungsversuche.
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt zusätzlich 300 EUR für einen vierten Behandlungszyklus. Voraussetzung dafür ist, dass der dritte Behandlungszyklus durch eine gesetzliche Krankenkasse genehmigt und durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin verheiratet sind. Zudem müssen Frauen zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 25 und 40 Jahre und Männer zwischen 25 und 50 Jahre alt sein. | › |
IKK gesund plus | 50,00 % | 300,00 € | Die IKK erstattet die Kosten für einen vierten Behandlungszyklus zur künstlichen Befruchtung in Höhe von maximal 300,- EUR | › |
energie-BKK | Über unser Programm BKK Kinderwunsch ist eine Kostenbeteiligung* je nach Behandlungsverfahren mit 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI) an einem, über die Regelleistung hinausgehenden, 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer möglich. Zukünftige Eltern, welche die Leistung BKK Kinderwunsch nicht in Anspruch nehmen möchten, unterstützen wir ebenfalls über die Regelleistung hinausgehend mit einem Zuschuss von 200 Euro. | › | ||
BKK Faber-Castell & Partner | Versorgungsvertrag BKK Kinderwunsch: Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre, Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch. Unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der "In-vitro-Fertilisation" (IVF) zur "Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI). Beteiligung an einem geplanten Kryozyklus in Höhe von 350 Euro. Beteiligung an einer geplanten Blastozystenkultur in Höhe von 250 Euro. Minderung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen. | › | ||
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER | Die erweiterten Leistungen im Kinderwunschvertrag ab 01.01.23 zusammengefasst:
1. Aufnahme Zuschuss 2. Kryozyklus von 350€
2. Aufnahme Zuschuss 2. Blastozystenkultur von 250€
3. Erhöhung Zuschuss zum 4. Versuch auf 800€ (IVF) bzw. 1.000€ (ICSI)
4. Verwaltungsvereinfachung: Gleichschaltung des Zuschusses für Frauen ü. 40 Jahre mit dem Zuschuss für den 4. Versuch (ICSI=1.000E bzw. IVF=800€)
5. Qualität: Transfer von max. 2 befruchteten Eizellen, sofern medizinisch möglich, wird ein Singleembryotransfer empfohlen | › | ||
Continentale BKK | 5.200,00 € | Satzungsleitung:
+ für die Versuche 1-3 je 250 Euro zusätzlich = insgesamt 750 Euro zusätzlicher Zuschuss
Vertrag Kinderwunsch:
+bis zu 5.200 Euro zusätzlich, je nach Alter der Mutter und gewählter Methode
+ erhöhte Anzahl möglicher Versuche: 4 statt 3 Versuche
+ erhöhte Altersgrenze für Frauen: 42 Jahre | › | |
BKK VDN | 1.050,00 € | Sie erhalten bei teilnehmenden Leistungserbringern: einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus (Einsetzen einer befruchteten und eingefrorenen Eizelle oder eines Embryos) 250 Euro bei einer Blastozystenkultur (späteres Einsetzen des Embryos) einen einfachen Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hierbei werden maximal zwei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Frauen bis 40 Jahre erhalten eine Erstattung von 50 Prozent aller Kosten (Behandlung, Medikamente etc.) für die künstliche Befruchtung. Außerdem bekommen Frauen zwischen 40 und 42 (ein Tag vor dem 42. Geburtstag) einen Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung die Möglichkeit auf einen über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Wir erstatten diese Kosten, sofern beide Ehepartner bei der BKK VDN versichert sind. Bei Diagnose Krebs und (späterer) Kinderwunsch Sie erhalten einen Zuschuss von 100 Euro für eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen (einfrieren), um der Gefahr einer möglichen Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist lediglich eine Versicherung bei der BKK VDN. | › | |
BKK ProVita | 1.000,00 € | Mit unserem Integrierten Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch – Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch“ bieten wir Ihnen ein Premiumangebot. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, die einzelnen Schritte der künstlichen Befruchtung optimal aufeinander abzustimmen, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes zu verbessern. Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt Ihr behandelnder Arzt. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung vor Beginn von uns genehmigt werden muss. | › | |
BKK PFAFF | 800,00 € | Bei Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach § 27a SGB V, erhalten Versicherte bei Durchführung einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zusätzlich zu den im Behandlungsplan genehmigten Kosten einen Zuschuss je durchgeführten Behandlungsversuch pro Ehepaar. Der Zuschuss beträgt 800,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der BKK PFAFF versichert sind. Zur Erstattung sind die spezifizierten Originalrechnungen vorzulegen. | ||
Bertelsmann BKK | 750,00 € | Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen zahlt die Bertelsmann BKK einen Zuschuss für maximal drei Versuche in Höhe von bis zu 250 € je Versuch. | ||
BKK24 | 300,00 € | 300 Euro Zuschuss je Versuch für bis zu 4 Behandlungsversuchen, zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen von 50 Prozent der genehmigten Gesamtkosten. | › | |
Mobil Krankenkasse | 300,00 € | Budget wird im Rahmen unseres Bonusprogramms zur Verfügung gestellt. Zuschuss zu den Leistungen ist abhängig von den erbrachten Maßnahmen. | › |
Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.