Familienversicherung

Kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen

Die Familienversicherung ist die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, dessen Kinder und Ehepartner sind kostenlos mitversichert, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Die kostenlose Familienversicherung gilt auch für Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.

Kinder sind immer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Die Familienversicherung bleibt bis zum 23. Geburtstag bestehen, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Kinder sind bis zu ihrem 25. Geburtstag familienversichert, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Berufsausbildung, durch den Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbare Dienste verzögert, läuft die Familienversicherung nach dem 25. Geburtstag so lange weiter wie der Dienst gedauert hat.

Für Kinder nicht imstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, gilt keine Altersgrenze. Die Familienversicherung umfasst leibliche Kinder, die Kinder von familienversicherten Kindern und unter bestimmten Voraussetzungen Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Mitversicherte Kinder bleiben nach einer Scheidung beitragsfrei versichert. Der bisher mitversicherte Partner muss sich um eine eigene Versicherung kümmern.

Familienangehörige, die selbst gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, können nicht familienversichert werden. Auch selbstständige Familienangehörige und Beamte können nicht familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Kinder sind von der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der Ehepartner des gesetzlich versicherten Beitragszahlers nicht gesetzlich versichert ist, sein Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt und er mehr verdient als der gesetzlich Versicherte selbst. Während des Mutterschutzes und der Elternzeit sind Ehepartner nicht familienversichert, wenn sie zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren.

In der Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse können nur Angehörige versichert sein, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Studenten können während eines Auslandssemesters familienversichert bleiben, da ihr Lebensmittelpunkt weiter in Deutschland liegt. Es gelten allerdings Hinzuverdienstgrenzen. Wer mehr als  505 Euro im Monat verdient, muss sich selbst versichern. Bei Studenten liegt diese Einkommensgrenze bei  585 Euro.