Kostenübernahme für nicht zugelassene Therapeuten

Viele Kassen werben mit Zusatzleistungen, die keine sind

In Deutschland ist die freie Arztwahl im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Jeder gesetzlich Versicherte kann zu jedem niedergelassenen Arzt gehen - sofern der eine kassenärztliche Zulassung hat. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Patienten, auch Leistungen "nicht zugelassener Leistungserbringer" in Anspruch zu nehmen - darunter fallen zum Beispiel nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder auch Physiotherapeuten.

Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen, die die Krankenkassen ihren Versicherten außerhalb ihrer gesetzlichen Leistungsverpflichtungen anbieten. Die Bedingungen für die Kostenübernahme bei Leistungen nicht zugelassener Therapeuten ("nicht zugelassene Leistungserbringer") variieren deshalb von Krankenkasse zu Krankenkasse erheblich. Versicherte sollten sich deshalb genau über diese Bedingungen informieren und sich mit ihrer Krankenkasse abstimmen, bevor sie zum nicht zugelassenen Therapeuten gehen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben eine Kostenübernahme auch für Therapeuten ohne Krankenkassen-Zulassung anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Mehrleistungen bei Behandlung und Krankenpflege" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für nicht zugelassene Therapeuten

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.