Vergünstige Medikamente

Von Rabattverträgen der Krankenkassen profitieren auch Versicherte

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge mit Pharmaunternehmen abzuschließen und dadurch vergünstigte Medikamente zu erhalten. Damit soll dem Trend der steigenden Arzneimittelpreise in den letzten Jahren entgegengewirkt werden. Bei den Medikamenten handelt es sich häufig um Generika.

Ein Generikum ist ein Arzneimittel, das auf einem Originalarzneimittel basiert, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Nach Ablauf des Patentschutzes können auch andere Hersteller eine „Kopie“ des ursprünglichen Medikaments anbieten. Da in diesen Fällen Forschungs- und Entwicklungskosten entfallen, sind diese Nachahmungen meist preiswerter. Ein Generikum hat einen anderen Namen, bei der Wirkung bestehen jedoch in der Regel keine Unterschiede.

Rabattverträge geben der Krankenkasse die Möglichkeit, Kosten bei Medikamenten einzusparen. Der Patient erhält dennoch weiterhin hochwertige und geeignete Arzneimittel. Die Therapiefreiheit des Arztes bleibt bestehen und er wählt das aus medizinischen Sicht passende Medikament aus.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben vergünstigte Medikamte anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Mehrleistungen bei Behandlung und Krankenpflege" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Vergünstigte Medikamente

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.