Häusliche Krankenpflege

Manche Kassen leisten mehr, als das Gesetz vorschreibt

Die Pflege von Kranken muss nicht unbedingt im Krankenhaus erfolgen. Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für häusliche Krankenpflege unter zwei Bedingungen. Erstens muss dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder zumindest verkürzt werden, zum Zweiten dürfen im Haushalt keine anderen Personen leben, die den Patienten im erforderlichen Umfang pflegen können.

Das Gesetz sieht häusliche Krankenpflege für vier Wochen vor

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist gesetzlich als Regelleistung vorgeschrieben. Demnach wird die häusliche Pflege vier Wochen lang bezahlt. Sie kann in Ausnahmefällen länger gewährt werden, zum Beispiel wenn ein Arzt dies für medizinisch notwenig erachtet. Wer aber dauerhaft, oder zumindest für längere Zeit, auf Pflege angewiesen ist, muss diese Leistung über die Pflegeversicherung abrechnen.

Manche Kassen gehen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus. So wird die häusliche Krankenpflege bei einigen Anbietern für einen längeren Zeitraum gewährt oder sie ist an weniger strenge Bedingungen geknüpft.

Häusliche Krankenpflege erfordert Zuzahlung

An den Kosten der häuslichen Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Zehn Euro werden einmalig für die Verordnung fällig, darüber hinaus sind zehn Prozent der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über 18 Jahre erhoben.

Dafür erhält der Patient in erster Linie die so genannte Grundpflege. Das ist das tägliche Waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Zähneputzen, Essen und bei vielen weiteren Grundbedürfnissen. Hinzu kommt die Behandlungspflege, wie zum Beispiel Verbandswechsel, wenn dies zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Falls notwendig kann auch eine Haushaltshilfe gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass weder der Patient noch ein anderer Haushaltsangehöriger in der Lage ist, die anfallenden Aufgaben zu übernehmen.

Für diejenigen Versicherten, die nicht in einer eigenen Wohnung wohnen, ist es leichter geworden, häusliche Krankenpflege zu erhalten. Grund dafür ist eine Änderung aus der Gesundheitsreform 2007. Der Begriff "Wohnung"wurde damals weiter gefasst: auch Wohngemeinschaften oder neue Wohnformen sowie, in besonderen Ausnahmefällen, Heime zählen jetzt zu den Orten, an denen häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden kann.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für häusliche Krankenpflege über dem gesetzlichen Standard ganz oder teilweise übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Mehrleistungen bei Behandlung und Krankenpflege" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.