Bonusprogramme zur Finanzierung privater Zusatzleistungen

Finanzierung privater Zusatzleistungen durch die Krankenkasse

Krankenkassen nutzen finanzielle oder materielle Anreize, um eine gesunde Lebensweise der Versicherten zu belohnen und zu fördern. Diese Förderung erfolgt im Rahmen von Bonusprogrammen, bei denen die Versicherten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge nachweisen und dafür Prämien erhalten. Die Finanzierung von privaten Zusatzleistungen stellt eine Form einer solchen Bonusleistung dar.

Die Finanzierung privater Zusatzleistungen ist eine Abwandlung der Geldprämie. Der Versicherte erhält durch den Nachweis gesundheitsfördernder Maßnahmen Gutschriften, die er bei der Auswahl von privaten Zusatzleistungen verrechnen kann. Bei diesen Zusatzleistungen kann es sich zum Beispiel um Akupunktur oder eine professionelle Zahnreinigung handeln, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind.

Bei manchen Krankenkassen stellt der Bonus zur Finanzierung privater Zusatzleistungen eine Kombination von Sach- und Geldleistungen dar. Die Versicherten erhalten durch die Teilnahme an Vorsorgeprogrammen Geldbeträge gutgeschrieben, die sie für den Erwerb ausgewählter Leistungen nutzen können.

Für die Teilnahme am Bonusprogramm ist oft eine Anmeldung bei der Krankenkasse notwendig. Sobald das Bonusheft eingetroffen ist, kann das Punktesammeln beginnen. Da die Bonusprogramme der Krankenkassen unterschiedlich ausgestaltet sind, lohnt es sich, sich vor der Teilnahme bei der Krankenkasse nach den Konditionen zu erkundigen. So können Versicherte vermeiden, dass Bonuspunkte verfallen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Bonusprogramme zur Finanzierung privater Zusatzleistungen anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Bonusprogramme" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Bonusprogramme für private Zusatzleistungen

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse für alternative Heilmethoden. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.