Wahltarif mit Leistungsverzicht

Wahltarif für Versicherte, die bestimmte Leistungen nicht brauchen

Beim Wahltarif mit Leistungsverzicht erhält eine Prämie, wer bestimmte Leistungen der Kankenkasse nicht in Anspruch nehmen möchte. Wenn der Versicherte diese Leistungen dennoch braucht, werden sie nicht verwehrt. Es wird aber ein gewisser Selbstbehalt angerechnet. So bleibt das Risiko überschaubar.

Die Kriterien für den Leistungsverzicht werden von den Krankenkassen festgelegt. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Beispiele für solche Leistungsmerkmale sind:

  • Künstliche Befruchtung
  • Heil- und Hilfsmittel (z.B. Krankengymnastik, Massagen, Schuheinlagen)
  • Fahrkosten (außer Rettungsfahrten)
  • Haushaltshilfe
  • Vorsorgekuren
  • Mutter-Vater-Kind-Kuren
  • Ambulante Vorsorgekuren
  • Mutter-Kind-Kuren
  • alternative Heilmittel,
  • Leistungen aus Verträgen der integrierten und der besonderen ambulanten ärztlichen
  • Versorgung (zum Beispiel Homöopathie)

Prämienzahlungen aus Wahltarifen sind erstattete Beiträge, die die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen mindern.

Hier finden Sie die besten Wahltarife mit Leistungsverzicht.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben Wahltarife mit Leistungsverzicht anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Wahltarife" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Wahltarife mit Leistungsverzicht

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse im Bereich Wahltarife. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.