Reiseimpfungen und Reisemedizin

Die Kooperationspartner der einzelnen Kassen

Reiseimpfungen gehören nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Dennoch übernehmen viele Krankenkassen die Kosten. Reiseimpfungen und die Impfschutzberatung vor Auslandsreisen sind freiwillige Leistungen einiger Krankenkassen. 

Viele Krankenkassen bieten diese Auslands-Impfschutzberatung per Hotline an. Je früher Versicherte sich beraten lassen, umso besser. Mindestens sollten sechs Wochen zwischen Beratung und Abreise liegen. Häufig sind mehrere Impfungen nötig, um den vollen Impfschutz zu erreichen. Schließlich kann es einige Zeit dauern, bis die Immunisierung erreicht ist.

In der Regel zahlt der Patient den Impfstoff und die Behandlung durch den Arzt zunächst selbst. Die Krankenkasse erstattet dann die Kosten. Die genauen Erstattungsregeln unterscheiden sich zwischen den einzelnen Krankenkassen.

TOP 10 der Krankenkassen für Reiseimpfungen und Reisemedizin
Die Sortierung entspricht der im Bereich "Reiseimpfungen und Reisemedizin" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl. Dort finden Sie auch Informationen zur Berechnungsmethode sowie eine Liste der teilnehmenden Krankenkassen.  

Die besten Krankenkassen für "Reisemedizinische Angebote"

Diese Kriterien sind in die Beurteilung eingeflossen:
Wenn Sie einen einzelnen Link anklicken, finden Sie eine genaue Beschreibung der Leistung und eine Liste aller Krankenkassen, die diese Leistung anbieten.

Eine ausführliche Beschreibung unseres Bewertungsverfahrens finden Sie hier. Eine Beschreibung der Zusatzleistungen der Krankenkassen in diesem Bereich finden Sie in der Rubrik "Reiseimpfungen und Reisemedizin". Dort können Sie auch erfahren, welche Krankenkassen die einzelnen Methoden unterstützen.

Wunschleistungen selbst zusammenstellen

Klicken Sie die Leistungen an, die Sie besonders interessieren: Sie erhalten dann eine Liste der Krankenkassen, die diese Leistungen anbieten.

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Reisemedizinische Angebote

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.