Zahnbehandlung im Ausland

Einige Krankenkassen ermöglichen die Zahnbehandlung im Ausland

Einige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland ermöglichen es ihren Mitgliedern, Zahnersatz im Ausland machen zu lassen. Dabei erstellt der Zahnarzt im Ausland für den Patienten einen Heil- und Kostenplan, den der Patient seiner Krankenkasse zur Genehmigung einreicht.

Mit dem genehmigten Plan fährt der Patient zum Zahnarzt im Ausland. Dort zahlt er zum Abschluss der Behandlung den Eigenanteil, sofern einer anfällt. Der Zahnarzt rechnet dann mit der Krankenkasse ab. Dabei sind Ersparnisse von über 1000 Euro beim Eigenanteil möglich. Das Modell zieht auch einen erhöhten Wettbewerb unter den Dentallabors nach sich.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben Zahnbehandlung im Ausland ermöglichen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Vorteile bei der Zahnbehandlung" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Zahnbehandlung im Ausland

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Zahnbehandlungen. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.