Barmenia: Zahnzusatzversicherung

"Mehr Zahn" und "Mehr Zahnvorsorge" mit Zahnzusatzversicherungen der Barmenia

Private Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der Krankenkassen und reduzieren so den Eigenanteil, den jeder Versicherte selbst bezahlen muss. Die Zahnzusatzversicherungen der Barmenia bieten finanzielle Unterstützung bei Zahnersatz und zahnärztlicher Behandlung. Für den Versicherten stehen dabei verschiedene Tarife zur Auswahl, die sich in Umfang und Höhe der Leistungen unterscheiden.

Zahnersatz: Weniger Kosten mit "Mehr Zahn"
Der Tarif "Mehr Zahn" erbringt Leistungen im Bereich Zahnersatz. Darunter fällt mehr als nur der Ersatz des gesamten Gebisses durch eine Prothese: Ist ein Loch so groß, dass eine normale Füllung den Zahn nicht mehr ausreichend stabilisiert, kommt ein Inlay zum Einsatz. Es ist stabiler und wesentlich länger haltbar. Abgebrochene Zähne erhalten eine Krone, die das Kauen erleichtert und den Zahn vor weiterer Schädigung schützt. Fehlende Zähne können durch Implantate ersetzt werden. Zahnlücken, die optisch kaschiert werden sollen, erhalten eine Brücke.

Kann "Mehr Zahn" noch mehr?
Neben den Materialkosten leistet dieser Tarif auch für die Vor- und Nachbehandlung des Zahnersatzes. Darunter fallen das Anfertigen der benötigten Abdrücke, der Einsatz des Zahnersatzes und die Nachkontrolle. Mitversichert ist auch ein Knochenaufbau des Kiefers – sofern für das Einsetzen eines Implantats erforderlich. Werden beschädigte Zähne verblendet, übernimmt "Mehr Zahn" die Kosten für hochwertige Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff.

Mehr Zahn: Ein Tarif – drei verschiedene Versicherungen
Die Barmenia bietet drei verschiedene Varianten dieses Tarifs an, die sich in der Höhe der Kostenübernahme unterscheiden. Versicherte haben die Wahl zwischen Erstattung der Behandlungen zu 80%, 90% oder 100%. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung ist in dieser Leistung bereits enthalten. Daher beläuft sich der zu zahlende Eigenanteil – abhängig vom gewählten Tarif – auf 20%, 10% oder entfällt.

Wartezeiten und Höchstgrenzen
Die Versicherung hat keine Wartezeit, sondern kann ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. In den ersten vier Jahren gibt es allerdings eine Höchstgrenze für Leistungen. Insgesamt können bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres maximal 6000€ erstattet werden, davon höchstens 1500€ im ersten, bis zu 3000€ bis Ablauf des zweiten Kalenderjahres, und maximal 4500€ bis zum Ende des dritten. Für Versicherte, die in den letzten 6 Monaten bereits eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen Versicherer hatten, entfallen die Leistungsgrenzen bereits nach Ablauf des zweiten Kalenderjahres.

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Mehr Leistungen mit "Mehr Zahnvorsorge"
Kosten für Behandlungen und Vorsorgemaßnahmen übernimmt die Zahnzusatzversicherung "Mehr Zahnvorsorge". Sie leistet unbegrenzt und vollständig für professionelle Zahnreinigungen. Ebenso werden zahnmedizinische Maßnahmen zur Prophylaxe wie Fissurenversiegelungen und Behandlungen zur Härtung des Zahnschmelzes komplett übernommen. Auch die Kosten für Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Aufbissschienen und hochwertige Zahnfüllungen aus Kunststoff werden erstattet.

"Mehr Zahnvorsorge" für Angstpatienten und Jugendliche bis 21 Jahre
Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sind schmerzlindernde Maßnahmen. Besonders Angstpatienten profitieren hiervon, da beispielsweise Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose ermöglicht wird. Des Weiteren steht einmalig ein Zuschuss von 2000€ für kieferorthopädische Maßnahmen zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte das Alter von 21 Jahren noch nicht erreicht hat. Die Altersgrenze entfällt, wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls nach Versicherungsbeginn nötig wird.

Wartezeiten und Höchstgrenzen
Auch der Tarif "Mehr Zahnvorsorge" hat keine Wartezeiten. Im ersten Kalenderjahr ist die Leistung allerdings auf 150€ begrenzt, bis Ablauf des zweiten werden maximal 300€ erstattet. Kosten für professionelle Zahnreinigungen und alle prophylaktischen Maßnahmen werden ab Versicherungsbeginn vollständig übernommen. Außerdem werden diese Leistungen nicht auf die maximale Kostenübernahme der ersten zwei Jahre angerechnet.

Kombination beider Tarife bringt noch mehr
Eine Kombination der Tarife "Mehr Zahnvorsorge" und "Mehr Zahn 80/90/100" bringt dem Versicherten zusätzliche Vorteile: Die Kostengrenze der ersten beiden Jahre entfällt für alle Leistungen der Versicherung "Mehr Zahnvorsorge". Als Kombi-Bonus gewährt die Barmenia noch eine Zusatzleistung: Zahnaufhellende Maßnahmen werden alle zwei Jahre bis zu 200€ erstattet.

Leistungsbeginn und Vertragsdauer
Da keiner der Tarife eine vertraglich vereinbarte Wartezeit hat, leisten beide ab Vertragsbeginn. Von der Kostenübernahme generell ausgeschlossen sind alle Behandlungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits geplant oder vom Zahnarzt empfohlen wurden. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Im Anschluss verlängert sich die Laufzeit nicht – wie bei Versicherungsverträgen üblich – sondern ist täglich kündbar.

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