Bonusprogramme
Prämien für gesundheitsbewusstes Verhalten
Mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen fördern Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten. Im Rahmen von Bonusprogrammen bieten Krankenkassen Geld- oder Sachprämien, wenn sich der Versicherte durch Vorsorgeuntersuchungen, Teilnahme an Gesundheitskursen oder sportlichen Aktivitäten wirklich um seine Gesundheit gekümmert hat. Häufig können Versicherte auch ein Gesundheitskonto auffüllen, mit dann besondere Gesundheitsdienstleistungen, die nicht zum gesetzlichen Leistungsspektrum gehören, finanziert werden können.
Leistungsspektrum
- Bonus als Geldbetrag (10 Punkte)
- Bonus als Sachleistung (10 Punkte)
- Bonus zur Finanzierung privater Zusatzleistungen (10 Punkte)
- Bonus für einzelne Maßnahmen der Vorsorge und Früherkennung
- Bonusprogramm-Teilnahme für Familienversicherte (10 Punkte)
- Bonusprogramm für Kinder (10 Punkte)
- Besonderes Bonusangebot für Familien (10 Punkte)
- Bonusprogramm-App (20 Punkte)
- Bonuspunkte ins nächste Jahr übertragbar (20 Punkte)
- Finanzierung privater Zusatzversicherungen über Bonusprogramm (30 Punkte)
Leistungsumfang
Beim Leistungsumfang setzen wir den Schwerpunkt bei der für einen Erwachsenen höchsten erreichbaren Prämie. Wird der Bonus in Form einer Geldprämie ausgezahlt gibt es einen Punkt je zehn Euro Prämie. Bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen gibt es einen Punkt je zehn Euro Bonus. Wird der Geldbonus für eine Einzelmaßnahme gewährt, wird pro Euro ein Punkt angerechnet.
Weitere Punkte werden bei der Frage nach der Zahl der für das Erreichen der höchsten möglichen Prämie nötigen einzelnen Maßnahmen vergeben. Hierfür werden von der höchsten erreichbaren Punktzahl von 40 je Maßnahme zwei Punkte abgezogen.
Die Krankenkasse mit der höchsten Punktzahl wird auf 100 Punkte normalisiert, die Punkte der anderen Krankenkassen werden dazu proportional angepasst. So können alle Leistungsbereiche mit gleicher Gewichtung ins Ergebnis für Leistungen einfließen.
Die besten Krankenkassen für "Bonusprogramme"
Krankenkasse
Score
Mitgliedsantrag
100
›
99
›
96
›
96
›
95
›
90
›
87
›
86
›
84
›
84
›