Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen

Einige Krankenkassen zahlen wieder erhebliche Zuschüsse

Nur Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren, schwer sehbeeinträchtigte Versicherte und Menschen mit Augenverletzungen oder Augenerkrankungen haben in der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht auf Kostenerstattung für Brillen und andere Sehhilfen. Einige Krankenkassen erstatten als freiwillige Mehrleistung einen Teil der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen für alle Versicherten. Einzelne Krankenkassen zahlen für Brillen bis zu 200 Euro.

Eigentlich wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Erwachsenen der Anspruch auf Übernahme der Kosten auf zwingend medizinisch notwendige Ausnahmefälle eng begrenzt. In der Regel brauchen diese Versicherten zum Lesen von Texten vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Fernrohrbrillen oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen bis hin zu Vorlesegeräten. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien und bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien zahlen die Krankenkassen.

Für alle anderen Versicherten fallen Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen nicht mehr unter den Katalog der gesetzliche vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Wer wegen eines starken Sehfehlers Zuschüsse erhält, bezahlt das Brillen dennoch Brillengestell, Entspiegelung und Tönung selbst. Extras wie Sportbrillen fallen ohnehin nicht in den gesetzlichen Leistungskatalog. Private Augen-Zusatzversicherungen bieten die Übernahme der zusätzliche Kosten an.

Angesichts gut gefüllter Kassen haben sich jetzt einige Krankenkassen entschlossen, ihre Versichten bei der Anschaffung einer neuen Brille wieder zu unterstützen. Dass dabei Zuschüsse von bis zu 200 Euro gezahlt werden, ist sicher ein attraktives Angebot für Betroffene, die ohnehin über einen Krankenkassen-Wechsel nachdenken.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für autogones Training ganz oder teilweise übernehmen.

Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen

Krankenkasse Zuschuss pro Jahr Bedingung Mitgliedsantrag
mhplus Krankenkasse 350,00 €
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss (abhängig von Alter und Geschlecht) für Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (z.B. Fitnesstracker) in Höhe von bis zu 350,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
Antrag
BERGISCHE Krankenkasse 300,00 € FlexiBonus² Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (alle 2 Jahre). Antrag
SBK 205,00 € Über das SBK Bonusprogramm. Antrag
Novitas BKK 200,00 € Bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr. Antrag
hkk Krankenkasse 188,00 € Nur über das Bonusprogramm. Antrag
BARMER 150,00 € Antrag
KKH Kaufmännische Krankenkasse 120,00 €
Zuschuss im Rahmen des KKH Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.
Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 100,00 € Antrag
BKK Akzo Nobel Bayern 40,00 €
BKK HERKULES 30,00 €
Im Rahmen unseres Bonusprogramms "GesundLeben", "Herkulesbonus" und "Babybonus" bezuschussen wir eigens erbrachte Gesundheitsmaßnahmen, wie die Anschaffung einer Sportausrüstung (Fitnesstracker etc.) oder u.a. die Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Antrag

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.