Zuschuss zu Apple-Watch oder Fitness-Tracker
Einige Krankenkassen fördern elektronisch gesteuerte gesunde Lebensweise
Apple Watch, Fitness-Tracker und Smartphones haben einen prägenden Einfluss auf die gesunde Lebensweise von immer mehr Menschen. Einige Krankenkasse bezuschussen deshalb die Anschaffung von Apple Watch oder Fitnesstracker. Diese Zuschüsse gibt es meist nur im Rahmen eines Bonusprogramms. Der Versicherte muss also eigene Vorleistungen erbringen, bevor die Krankenkasse zahlt.
In der Regel fordern die Krankenkassen die Wahrnehmung bestimmter Gesundheitsangebote im Rahmen von Bonusprogrammen. Das können persönliche Gesundheitscoachings, die Teilnahme an Kursen oder Vorsorgeuntersuchungen sein. Werden diese nachgewiesen und dazu noch der Kaufbeleg für die Apple-Watch eingereicht, wird der Zuschuss fällig.
Apple Watch und Fitness Tracker ermöglichen es Versicherten, beim Sport ihre Herzfrequenz, den Verlauf ihres Trainings und den Kalorienverbrauch nachzuvollziehen. Dies motiviert viele Nutzer, sich beim Sport mehr anzustrengen und beim Training über die eigenen Grenzen hinauszugehen. Sie erleichtern den Vergleich verschiedener Trainingseinheiten, sodass Trainingsfortschritte besser nachvollzogen werden können. Auch im Alltag sind Apple Watch und Fitness Tracker praktisch: Sie zeichnen auf, wie viele Schritte der Nutzer über den Tag hinweg gegangen ist und motivieren so dazu, sich mehr zu bewegen.
Einerseits sind die Apple Watch und Fitness-Tracker ein Trend, der nicht mehr wegzudenken ist. Andererseits bemängeln Kritiker, dass sich die Menschen immer mehr auf die Technik verlassen, statt auf ihr eigenes Gefühl zu hören und ohne sich dabei technisch überwachen zu lassen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Befürchtung, dass manche Krankenkassen auf Dauer die Forderung nach der Übermittlung von Gesundheitsdaten mit dem Zuschuss für den Kauf der Apple-Watch verbinden könnten.
Zuschuss zu Apple-Watch und Fitness-Tracker
Krankenkasse | Zuschuss | Bedingung | |
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300,00 € | FlexiBonus² Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (alle 2 Jahre). | Antrag » |
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300,00 € |
Versicherte ab 16 Jahren können einen Zuschuss zur Smartwatch, Smartphone, Laptop, Wearables oder Fitness-Tracker bis zu 300 Euro erhalten, sofern die regelmäßigen Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V, soweit sie dazu berechtigt sind, in Anspruch nehmen.
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Antrag » |
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250,00 € | Nur über Bonusprogramm. | Antrag » |
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250,00 € | Höchstmöglicher Zuschuss im Rahmen des Bonusprogramms Fit for Fun. | Antrag » |
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240,00 € |
Durch Erfüllung von Bonusmaßnahmen im Benefit-Gesundheitsbonus ist ein Zuschuss für Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus (z.B. Fitnesstracker) (abhängig von Alter und Geschlecht) in Höhe von bis zu 240,00 Euro/Kalenderjahr möglich.
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Antrag » |
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200,00 € | Nur im Rahmen des Bonusprogramms. | Antrag » |
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150,00 € | Versicherte müssen mindestens vier Gesundheitsmaßnahmen durchführen, um den Zuschuss zu erhalten. | Antrag » |
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125,00 € |
Die genaue Zuschusshöhe richtet sich nach dem Erwerb von Bonuspunkten in einem der Bonusprogramme oder auch allen zusammen.
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125,00 € | Über das SBK Bonusprogramm. | Antrag » |
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120,00 € |
Zuschuss im Rahmen des KKH Bonus: Bei Nachweis von z. B. sechs gesundheitsbewussten Maßnahmen erhalten Versicherte ein Gesundheitsbudget von 120 Euro. Der Bonus fällt höher aus, wenn mehr Maßnahmen durchgeführt werden.
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Antrag » |
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110,00 € | Über VIACTIV Bonus | Antrag » |
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84,00 € | Zuschuss nur im Rahmen des Bonusprogramms. | Antrag » |
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60,00 € | Zuschuss über TK-Fit App. | Antrag » |
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30,00 € | Nur im Rahmen des Bonusprogramms. | Antrag » |
Hinweis: Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen, informieren Sie sich hierzu immer bei Ihrer Krankenkasse. Diese Krankenkassen nehmen am Vergleich teil.