Krankenkassenbeitrag: Selbstständige

Möglichkeiten der Beitragsbegrenzung ausschöpfen!

Der Beitrag von Selbstständigen für die gesetzliche Krankenkasse errechnet sich prozentual aus dem Einkommen. Berechnungsgrundlage ist der Beitragssatz der gewählten Krankenkasse. Dabei gilt eine Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 4987,50 Euro monatlich. Auch wenn der gesetzlich Versicherte mehr verdient, steigt der Beitrag nicht weiter. 

Durch den Nachweis niedrigerer Einkünfte können Selbstständige ihren Krankenkassen-Beitrag senken. Bestimmte Mindesteinkommensgrenzen dürfen dabei nicht unterschritten werden. Für hauptberuflich Selbstständige ist dies ein fiktives Mindesteinkommen von monatlich 1131,67 Euro. Bei der Berechnung des Einkommens des Selbstständigen werden alle Einkunftsarten herangezogen, die das Einkommenssteuerrecht vorsieht.

Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig, können sich "freiwillig" gesetzlich versichern. Dies gilt nur für Selbstständige, die zu Beginn der Selbstständigkeit gesetzlich versichert waren und sich gesetzlich weiterversichert haben. Selbstständige, die aus dem Ausland kommen, können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Er liegt bei 14,6 Prozent der beitragspflichten Einnahmen. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeitrag. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag. Die Tabelle zeigt Mindest- und Höchstbeitrag ohne Anspruch auf Krankengeld.

GÜNSTIGSTE KRANKENKASSEN BEITRÄGE FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Bundesweit geöffnete Krankenkassen

Krankenkasse Beitragssatz Mindestbeitrag Höchstbeitrag Mitgliedsantrag
BKK firmus 14,90 % 168,62 € 743,14 € Antrag
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 14,90 % 168,62 € 743,14 € Antrag
hkk Krankenkasse 14,98 % 169,52 € 747,13 € Antrag
IKK gesund plus 15,10 % 170,88 € 753,11 € Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) 15,20 % 172,01 € 758,10 € Antrag
Audi BKK 15,25 % 172,58 € 760,59 € Antrag
Heimat Krankenkasse 15,30 % 173,15 € 763,09 € Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse 15,30 % 173,15 € 763,09 € Antrag
BKK VerbundPlus 15,35 % 173,71 € 765,58 € Antrag
Bertelsmann BKK 15,40 % 174,28 € 768,08 €

Besonders interessant ist die Regelung für gering verdienende Selbstständige. Im Normalfall geht die gesetzliche Krankenversicherung davon aus, dass ein Selbstständiger gut verdient. Deshalb wird er automatisch zum Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse eingestuft.  Wenn ein freiwillig versichertes Krankenkassen-Mitglied nichts oder nur sehr wenig verdient, wird die Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung ansetzen.

BERECHNUNGSBEISPIELE FÜR DEN KRANKENKASSEN-BEITRAG FÜR SELBSTSTÄNDIGE

VersichertengruppeBeitrags-satzBemessungs-
grenze in Euro
Kranken-kassen-Beitrag in EuroPflege-Beitrag in EuroGesamt-beitrag in Euro
SELBSTSTÄNDIGE MIT
EINKOMMEN  ÜBER
4687,50 EURO MONATLICH
     
Höchstbetrag ohne Krankengeld-Anspruch14 %
+ Zusatz-beitrag
4987,50 698,25152,12850,37
+
Zusatz-beitrag
Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,6 %15,6 % 4987,50 778,05147,54930,17
      

MINDESTBEITRAG:
SELBSTSTÄNDIGE UND ANDERE PERSONEN MIT NIEDRIGEM EINKOMMEN
 Fiktives MindesteinkommenKranken-kassen-Beitrag in EuroPflege-Beitrag in EuroGesamt-beitrag in Euro
Bei entsprechendem Einkommensnachweis: Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch14 %
+ Zusatz-beitrag
1131,67 158,43 34,52 192,95
+
Zusatz-beitrag
Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,6 %15,6 % 1131,67 176,54 34,52 210,52

Anmerkung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 %. Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr überschritten haben zahlen 3,4 %. Wünschen Selbstständige einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld kommt ein Beitragsaufschlag von 0,6 Prozent hinzu.

Nicht nur für hauptberuflich Selbstständige gibt es einheitliche Regeln für die Beitragsbemessung. Das 52 Seiten starke Dokument des Spitzenverbands der Krankenkassen regelt auch die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten, Rentner und sonstige Personen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.