Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung 2027

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung steigen 2027 erheblich

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2027 sieht einen starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen vor. Die Höchstbeiträge zur gesetzliche Krankenversicherung werden erheblich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt im Jahr 2027 auf 84.150 Euro im Jahr (7.012,50 Euro pro Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 76.500 Euro pro Jahr (6.375 Euro pro Monat). 

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung enthalten die Kennzahlen für das Versicherungs- und Leistungsrecht sowie für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Die Löhne stiegen im Referenzjahr 2025 um 4,38 Prozent

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden. Danach muss auch der Bundesrat zustimmen. Änderungen sind nicht zu erwarten.

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei einem Gehalt bis zur Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wenn ihr Verdienst über dieser Grenze liegt, haben Arbeitnehmer die Wahl: Sie können freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlich Krankenversicherung bleiben, sich aber auch privat versichern. Beamte und Selbständige können sich immer privat versichern.

Versicherungspflichtgrenze 2027 (in Euro)
 MonatJahr
Kranken- und Pflegeversicherung7.012,5084.150

Neuregelung zum Bestandsschutz: Die Hürde für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wurde zusätzlich zum normalen Berechnungsverfahren aus politischen Gründen um 300 Euro angehoben. Für Angestellte, die am 31.12.2026 versicherungsfrei und bereits privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 6.712,50 Euro monatlich (jährlich 80.550 Euro), damit sie in der PKV bleiben können. Für diejenigen, die zum Stichtag freiwillig gesetzlich versichert waren, gilt dieser Bestandsschutz nicht.


Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höhe des Gehalts fest, bis zu dem die Beiträge berechnet werden. Wer mehr verdient, zahlt keine höheren Beiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich. 

Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (in Euro)
 MonatJahr
Rentenversicherung8.850106.200
Arbeitslosenversicherung8.850106.200
Kranken- und Pflegeversicherung6.37576.500


Beitragssätze in der Sozialversicherung

Die Beitragssätze bestimmen den Einkommens-Anteil, den gesetzlich Versicherte in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Nach Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht mehr an. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beläuft sich auf 14,6 % des Bruttoeinkommens. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber hiervon die Hälfte. Die Krankenkassen erheben zusätzlich individuelle Zusatzbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls jeweils zur Hälfte tragen.

Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,6 %, für Kinderlose über 23 Jahren 4,3 %. Ab zwei Kindern unter 25 Jahren wird der Beitrag je Kind um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte abgesenkt. Der niedrigste mögliche Beitrag bei 5 Kindern (und mehr) ist 2,4 Prozent. Bei Arbeitnehmern beträgt der Anteil des Arbeitgebers am Beitrag immer 1,7 Prozent. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt bei 18,6 % und zur Arbeitslosenversicherung 2,6 %.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen, das bei der Beitragsberechnung von Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten nicht unterschritten werden darf. Als fiktives Einkommen wird dabei ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße angenommen. Im Jahr 2027 sind das 1376,67 Euro.

Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung
 in Prozent
Rentenversicherung18,6
Arbeitslosenversicherung2,6
Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz14,6 + Zusatzbeitrag
Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz14,0 + Zusatzbeitrag
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird im November 2026 festgestellt
Pflegeversicherung3,6
Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahre in der Pflegeversicherung0,7
Abschlag in der Pflegeversicherung bei 2-5 Kindern unter 25 Jahren je Kind0,25
Insolvenzgeldabgabe0,15
Abgabe Künstlersozialkasse5


Verdienstgrenzen 2027: Mini- und Midi-Jobs

Geringverdiener mit einem Mini-Job zahlen in Deutschland bis zu einem monatlichen Gehalt von 633 Euro keine Sozialversicherungsbeiträge. Die Minijob-Grenze berechnet sich aus dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 : 3, auf den volle Euro gerundet). Sie wird deshalb jedes Jahr automatisch anpasst. Wer zwischen 633,01 Euro und 2000,00 Euro im Monat verdient, hat einen "Midi-Job". Hier werden vom Arbeitgeber die vollen Sozialbeiträge gezahlt, vom Arbeitnehmer allerdings nur ein verminderter Prozentsatz der Beiträge. Für Einkommen aus Miete, Kapitalerträge oder selbstständiger Tätigkeit liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 590 Euro pro Monat (ein siebtel der Bezugsgröße).

Verdienstgrenzen Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro)
 Monat
Geringfügigkeitszonebis 633,00
Midi-Zone633,01-2000,00


Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2027 in der Rentenversicherung beträgt 53.452 Euro. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2027 steigt auf 4.130 Euro monatlich.

Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige

Aus der Bezugsgröße läßt sich die Mindestbemessungsgröße für Selbstständige mit niedrigem Einkommen ableiten. Die Formel: Mindesbemessungsgrundlage=(Bezugsgröße/90)x30.

Für das Jahr 2027 ergibt sich damit als Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige (3.950/90)x30=1376,67 Euro.

Beitragsberechnung bei privat versichertem Ehegatten

Höchstgrenze des zu berücksichtigenden Einkommens des privat versicherten Ehepartners oder Lebenspartners bei der Beitragsberechnung des gesetzlich Versicherten (Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze) im Jahr 2027: 3.187,50 Euro.

Beitragsfreie Familienversicherung

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn das Einkommen des betroffenen Ehepartner 590 Euro nicht übersteigt (ein siebtel der Bezugsgröße). Wenn das mitversicherte Familienmitglied ausschließlich Geld aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) erhält und keine weiteren Einnahmen hat, liegt die Grenze im Jahr 2027 bei der Minijob-Grenze von 633 Euro pro Monat.

Maximale Arbeitgeberzuschüsse zur PKV

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung erhöht sich 2026 auf 508,59 Euro, das sind 8,15 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5812,50 Euro.

Krankentagegeld

Für Arbeitnehmer beläuft sich das Krankentagegeld auf 70 Prozent der Bruttoeinkommen, höchstens aber auf 90 Prozent des Nettogehalts. Das gesetzliche Krankengeld ist auf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gedeckelt. Für Arbeitnehmer wie Selbstständige gilt eine Höchstgrenze von 148,75 Euro pro Tag.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro.

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