Wahltarif Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige können krankheitsbedingten Einkommensausfall über Wahltarif absichern

Selbstständige und Freiberufler können sich zum allgemeinen Beitragssatz versichern und Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche erhalten. Es ist auch möglich, Wahltarife mit Krankengeldanspruch zu wählen. Diese ermöglichen eine höhere Absicherung, als es der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld vorsieht.

Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich um den Gehaltsausfall bei Krankheit selbst kümmern. Sie werden üblicherweise als freiwilliges Krankenkassen-Mitglied zum ermäßigten Beitragssatz versichert und erhalten kein Krankengeld.

Während Arbeitnehmer meist automatisch zunächst sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von ihrer Krankenkasse ausgezahlt bekommen, müssen sich Freiberufler und Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung eigenständig absichern. Dafür zahlen sie nur den ermäßigten Beitragssatz an ihre gesetzliche Krankenkasse. Für die Absicherung von Krankheitszeiten haben sie drei Möglichkeiten: entweder wählen sie das gesetzliche Krankengeld, schließen eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld ab oder entscheiden sich für den Wahltarif einer gesetzlichen Krankenkasse.

Für diesen Wahltarif gilt eine 3-jährige Mindestlaufzeit. Diese betrifft nicht nur nur neue Mitglieder der Krankenkassen. Auch wer schon jahrelang bei der selben Krankenkasse ist, bindet sich mit einem Wahltarif erneut für mindestens drei Jahre an diesen Anbieter. Daran hat auch die Gesundheitsreform 2011 nichts geändert. Obwohl die Bedingungen vieler Wahltarife gelockert wurden, blieb es bei der dreijährigen Vertragslaufzeit und das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht ist beim Wahltarif Krankengeld weiterhin ausgeschlossen.

Selbstständige und Freiberufler auf der Suche nach einer Absicherung gegen Einnahmeausfälle bei Krankheiten sollten die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen mit denen von privaten Krankentagegeldversicherungen vergleichen. Eine Trennung beider Absicherungen kann vorteilhaft sein. Zum Einen werden dadurch lange Bindungsfristen umgangen, zum anderen kann es auch kostengünstiger sein. Selbstständige sollten die verschiedenen Angebote daher umfassend vergleichen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben einen Wahltarif mit Krankengeld für Selbstständige anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Wahltarife" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Wahltarife mit Krankengeld für Selbstständige

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse im Bereich Wahltarife. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.