Krankentagegeldversicherung

Unerläßlich für Selbstständige, sinnvoll für Arbeitnehmer

Mit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in der Regel nach 42 Tagen Schluß. Danach gibt's Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei kann eine Einkommenslücke von rund 20 Prozent entstehen. Da der von der gesetzlichen Krankenkasse angerechnete Monatsverdienst durch die Versicherungspflichtgrenze begrenzt ist, kann dieser Prozentsatz für freiwillig Versicherte noch viel höher liegen. Den entsprechenden Einkommensausfall kann man mit einer privaten Krankentagegeldversicherung abdecken.

Besonders wichtig ist diese Zusatzversicherung für Selbständige. Denn ab 1. Januar 2009 werden sie keinen Anspruch auf Krankengeld über ihre gesetzliche Krankenversicherung mehr haben. Sie müssen selber vorsorgen: entweder durch einen Wahltarif Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung.

Krankentagegeld-Versicherung der Hanse-Merkur

Durch eine Krankentagegeld-Versicherung Einkommenslücken schließen.

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Wichtig ist: Krankentagegeld wird nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet. Deshalb lohnt sich für Arbeitnehmer in jedem Fall eine zusätzliche Versicherung erst ab der siebten Krankheitswoche. Wer nicht erwerbstätig ist oder durch seine Erwerbstätigkeit kein Einkommen erzielt, geht leer aus.

Auch Selbständige sollten das Tagegeld nicht vom ersten Tag der Krankheit an vereinbaren. Das ist viel zu teuer. Es kann sich lohnen das Tagegeld zu staffeln: 150 Euro ab der vierten Krankheitswoche, 200 Euro ab der siebten Woche. Je länger die Karenzzeit, um so niedriger der Beitrag.

Die Krankentagegeldversicherung muss nicht bei der Gesellschaft abgeschlossen werden, bei der man krankenversichert ist. Oft bringt eine Trennung der Verträge sogar Einsparungen bei den Beiträgen.

Krankenhaustagegeld-Versicherung der Hanse-Merkur

Ein Krankhaustagegeld bei medizinisch notwendiger stationärer Krankenhausbehandlung sorgt für zusätzliche finanzielle Sicherheit.

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