Krankenkassenbeitrag für freiwillig Versicherte

Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht versicherungspflichtig sind, sind "freiwillig versichert". Das sind Selbstständige, Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ( 5775,00 Euro), aber auch Menschen die von Erspartem, anderen Einkünften oder einer privaten Rente leben. Sie zahlen den gesamten Krankenversicherungs-Beitrag selbst.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse errechnet prozentual sich aus dem Einkommen. Wer ein niedriges Einkommen hat, zahlt weniger, Mitglieder mit hohem Einkommen mehr. Dabei wird der Beitrag nach oben und nach unten begrenzt. Die niedrigsten Beiträge werden ausgehend von einem fiktiven Mindesteinkommen (zurzeit 1178,33 Euro) berechnet. Wer weniger einnimmt, zahlt dennoch nicht weniger (Mindestbeitrag). Nach oben wird der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt (zurzeit   5175,00 Euro monatlich). Wer ein höheres Einkommen hat, zahlt dennoch nicht mehr (Höchstbeitrag).

GÜNSTIGSTE KRANKENKASSEN-BEITRÄGE FÜR FREIWILLIG VERSICHERTE
Bundesweit geöffnete Krankenkassen / Krankenkassenbeitrag ohne Pflegeversicherung

Krankenkasse Beitragssatz Mindestbeitrag Höchstbeitrag Mitgliedsantrag
BKK firmus 14,90 % 175,57 € 771,08 € Antrag
hkk Krankenkasse 14,98 % 176,51 € 775,22 € Antrag
Audi BKK 15,00 % 176,75 € 776,25 € Antrag
Techniker Krankenkasse (TK) 15,20 % 179,11 € 786,60 € Antrag
HEK - Hanseatische Krankenkasse 15,30 % 180,28 € 791,78 € Antrag

Hier können Sie ihren persönlichen Beitrag berechnen.
Hier können Sie Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen.

Private Krankenversicherung als Alternative?

Bei freiwillig Versicherten mit gutem Einkommen übersteigt der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung mittlerweile bei vielen Krankenkassen 1000 Euro. Jüngere und gesunde freiwillig Versicherte könnten deshalb auch über die private Krankenversicherung als Alternative nachdenken.

Kosten der privaten Krankenversicherung

So wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet

Bei der Beitragsberechnnung werden bei freiwillig Versicherten sämtliche Einnahmen herangezogen - also auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Sind Ehegatten oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert, werden auch deren Einnahmen zur Hälfte berücksichtigt.

Die Beiträge sind also je nach Einkommen sehr unterschiedlich. Je höher das Einkommen, umso größer die Beitragsersparnis bei der Wahl einer günstigen Krankenkasse. Die folgende Tabelle der zehn bundesweit geöffneten Krankenkassen mit den niedrigsten Beiträgen verdeutlicht dies:Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige beläuft sich auf 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Beitragssatz für hauptberuflich Selbstständige, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gewählt haben, liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Anmerkung: Die Beiträge zur Krankenversicherung sind ohne Pflegeversicherung dargestellt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr überschritten haben zahlen 4,0 %.