Neuraltherapie

Schmerzen, organische Störungen und chronische Entzündungen lindern

Die Neuraltherapie zählt zu den alternativen Heilmethoden, die von Heilpraktikern angeboten werden. Therapeuten nutzen diese Methode, um Schmerzen, organische Störungen und chronische Entzündungen zu lindern. Dazu spritzen sie ein örtlich wirksames Betäubungsmittel vorher festgelegte Körperstellen. Die Neuraltherapie stützt sich auf zwei Therapiezweige: Die Segmenttherapie und die Störfeldtherapie.

Die Segmenttherapie geht davon aus, dass ein injiziertes Lokalanästhetikum eine Fernwirkung auf ein bestimmtes Organ hat. In dieser Form kann die Neuraltherapie über Quaddeln an der Haut oder über die Ganglien erfolgen.

Die Störfeldtherapie geht davon aus, dass es bestimmte Gewebeformen gibt, die als Störfeld auf den menschlichen Körper wirken und die dementsprechend den Körper energetisch schwächen. Entstört man diese Felder, kann der Körper wieder gesund werden. Solche Störfelder gehen von Narben aus, aber auch von den Mandeln, der Schilddrüse, den Nasennebenhöhlen und dem Zahn-Kiefer-Raum. Besonders im Bereich der Narben wird die Neuraltherapie häufig eingesetzt.

Die Neuraltherapie wird neben Heilpraktikern auch von naturheilkundlich arbeitenden Ärzten angeboten. Durch die Neuraltherapie kann eine Linderung bei Migräne und auch bei orthopädischen Krankheitsbildern erreicht werden. Nur ein ausgebildeter Behandler die Neuraltherapie durchführen, denn bei falscher Anwendung des Lokalanästhetikums kann es zu ernsthaften Nebenwirkungen kommen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Neuraltherapie ganz oder teilweise übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Alternative Heilmethoden" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Neuraltherapie

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse für alternative Heilmethoden. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.