Eigenbluttherapie

Eigenbluttherapie soll eine Immunreaktion auslösen

Bei der Eigenbluttherapie wird davon ausgegangen, dass das eigene Blut, pur oder angereichert, vom Körper als Fremdreiz angesehen wird. Dadurch soll eine Immunreaktion in Form einer Stimulation erfolgen. Die Injektion erfolgt in den Muskel und sollte nicht mit einer Eigenblutspende verwechselt werden.

Die Eigenbluttherapie ist wissenschaftlich nicht belegt, wird aber sowohl von Ärzten als auch von Heilpraktikern angeboten. Besonders häufig findet man zwei Anwendungen: Es gibt eine Anwendung, bei der das Blut mit Ozon angereichert wird. Diese Methode muss mehrfach wiederholt werden. Eine weitere häufige Anwendung ist die Anreicherung mit Echinacea, dem immunstärkende Wirkungen nachgesagt werden.

Kritiker der Eigenbluttherapie merken an, dass bei jeder Injektion auch ein potentielles Infektionsrisiko vorliegt. Demnach müsste extrem hygienisch gearbeitet werden, um zusätzliche Gefahren auszuschließen.

Verfechter der Eigenbluttherapie sehen positive Wirkungen nicht nur bei chronischen Infekten, sondern auch bei Asthma, Allergien und bei rheumatischen Krankheitsbildern. Der Patient sollte allerdings im Nachlauf der Injektion unter genauer Beobachtung stehen. Nicht selten kommt es zu Nebenwirkungen, die über eine Blutergussbildung hinausgehen. Es kann zu Schwindel, Kopfschmerzen, aber auch zu Herzrasen und sogenanntem Nesselfieber kommen. Diese Wirkungen sind vorübergehend, sollten aber dennoch beobachtet und gegebenenfalls behandelt werden. Trotz dieser Nebenwirkungen sollte der Patient bis zu zehn Sitzungen in Anspruch nehmen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Eigenbluttherapie ganz oder teilweise übernehmen. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Alternative Heilmethoden" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Eigenbluttherapie

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Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.