Widerruf eines Antrags auf Mitgliedschaft
So stoppt man den eingeleiteten Wechselprozess
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beruht nicht auf einem privatrechtlichen Vertrag, sondern auf den Regelungen des Sozialgesetzbuchs. Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann in der Regel zurückgezogen werden, solange er noch nicht wirksam geworden ist. Also spätestens bis zum Tag vor Beginn der Mitgliedschaft.
Nach Eingang eines Mitgliedschaftsantrags informiert die neue Krankenkasse die bisherige Krankenkasse über den geplanten Wechsel. Möchten Sie den Wechsel nicht mehr durchführen, sollten Sie sowohl Ihre bisherige als auch Ihre neu gewählte Krankenkasse möglichst frühzeitig darüber informieren.
Sie können Ihre alte Krankenkasse formlos informieren, dass Sie doch nicht wechseln möchten. Ihre alte Krankenkasse wird den Wechsel gegenüber der neuen Krankenkasse zurückweisen und Ihre Versichertennummer nicht freigeben. In der Regel funktioniert das bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Monaten. Natürlich ist es sinnvoll, Ihren Wunsch möglichst zügig der alten und der neuen Krankenkasse mitzuteilen.
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie den Antrag nur in den ersten 14 Tagen nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses zurückziehen. Ob ein Krankenkassenwechsel rückgängig gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall und vom Stand des Wechselverfahrens ab. Deshalb sollten Sie Ihre bisherige und Ihre neu gewählte Krankenkasse möglichst frühzeitig informieren.
Wenn Sie zum ersten Mal einer gesetzliche Krankenkasse beitreten, sollten Sie Ihren Antrag bis zum Tag vor Beginn der Mitgliedschaft zurückziehen. Wenn erstmals eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet werden soll, können besondere Regelungen gelten. Informieren Sie die zuständige Krankenkasse möglichst vor Beginn der Mitgliedschaft über Ihren Änderungswunsch.