Krankenversicherung für Ausländer bei Jobsuche in Deutschland

Deutsche Krankenkassen versichern auch EU-Bürger auf der Suche nach Arbeit

Ausländer, die in Deutschland Arbeit suchen, brauchen eine Krankenversicherung. EU-Bürger können dafür auf ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) zurückgreifen und sich in Deutschland kostenlos behandeln lassen. Wer nicht aus einem EU-Land kommt, muss sich privat krankenversichern.

EU-Bürger bei der Arbeitssuche
Die Behandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte beschränkt sich allerdings auf eine Notfallversorgung. Absehbare Behandlungen - zum Beispiel die Geburt eines Kindes - sollten im Heimatland durchgeführt werden. Aufgrund dieser Einschränkungen stellt sich bei längeren Aufenthalten die Frage nach einer Krankenversicherung in Deutschland.

EU-Bürger auf Jobsuche in Deutschland können den Leistungsanspruch ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte erweitern, wenn sie hier leben. Dabei bleiben sie in ihrer alten Krankenversicherung, erhalten aber alle Sachleistungen, die vom deutschen Gesundheitssystem vorgesehen sind. Voraussetzung ist, dass sie ein spezielles europäisches Formular vorlegen. Für die Krankenversicherung ist der EU-Vordruck S1 notwendig. Er wird von der Stelle ausgefüllt, bei der die Krankenversicherung zuletzt bestanden hat.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslansaufenthalte innerhalb der EU. So ist zum Beispiel der Rücktransport bei einer schweren Erkrankung nicht eingeschlossen. Deshalb empfiehlt sich immer der Abschluß einer Gästeversicherung. Diese Versicherungen sind sehr preiswert und sollten abgeschlossen werden.

Gästeversicherung für den zeitlich begrenzten Aufenthalt

Hier können Sie die Kosten für den Reiseschutz für ausländische Gäste berechnen und die Reiseversicherung direkt abschließen. Der Abschluss erfolgt online bei der HanseMerkur Krankenversichrung. Sie erhalten sofort eine entsprechende Bestätigung.

Gästeversicherung abschließen


Nicht EU-Bürger bei der Jobsuche
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht, die auch für Ausländer bei der Jobsuche gilt. Ausländer, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, müssen sich in Deutschland zunächst privat krankenversichern. Am günstigsten sind hier Versicherungen für einen befristeten Aufenthalt, die auch alle Bedingungen für die Erteilung eines Visums und einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.