Überblick über die Leistungsbewertung

Leistungsspektrum und Leistungsumfang entscheiden

In der Kategorie „Leistung“ werden das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Krankenkassen bewertet, soweit die Leistungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsrahmen hinausgehen. Im Einzelnen werden dabei diese Leistungsbereiche betrachtet:

In den einzelnen Leistungsbereichen werden zunächst die dort erreichten Punkte addiert. Im zweiten Schritt wird die Punktzahl der Krankenkasse mit den meisten erreichten Punkten auf 100 Punkte normalisiert, die Punktzahl der anderen Krankenkassen wird entsprechend der erreichten Punktzahl  proportional dazu errechnet. Die bestplatzierte Krankenkasse eines Leistungsbereichs erhält so immer 100 Punkte, die Punkte der anderen Krankenkassen entsprechend errechnet. Damit werden alle Leistungsbereiche gleich gewichtet.

Zur Gesamtbewertung der Leistungen werden die erreichten Punkte für jeden Leistungsbereich addiert und dann durch die Zahl der Leistungsbereiche geteilt. Die dann erreichte Punktzahl stellt also den Durchschnitt der in allen Leistungsbereichen erlangte Punkte dar. Aus der Zusammenstellung der dieser Punkte ergibt sich die Reihenfolge der Darstellung der Krankenkassen im Bereich “Leistung”. Bei gleicher Punktzahl wird die Gesamtbewertung als sekundärer Faktor hinzugezogen.

Innerhalb der einzelnen Leistungsbereiche wird nach Leistungsmerkmalen gefragt, die das Leistungsspektrum ergeben. Bei der Bewertung des Leistungsspektrums werden alle Leistungsmerkmale  gleich gewichtet.

In den Bereichen “Professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung” und “alternative Heilmethoden” wird zusätzlich der Leistungsumfang bewertet, denn in diesen Bereichen gewähren die Krankenkassen Zuschüsse und finanziellen Ausgleich in sehr unterschiedlicher Höhe. Es geht also nicht nur um die Frage nach der Erfüllung eines bestimmten Leistungsmerkmals, sondern auch um die Frage, in welchem Umfang die Krankenkasse sich an der Finanzierung der entsprechenden Leistungen beiteiligt. Die Punkte für Leistungsspektrum und Leistungsumfang werden zur Gesamtpunktzahl für den betroffenen Leistungsbereich zusammengezählt.

Hinweis zum Ausweis der für Leistung vergebenen Sterne
Wenigstens 90 Prozent der durch die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Leistungen sind gesetzlich bestimmt und werden auf gleiche Art und Weise vom gleichen medizinischen Personal erbracht. Diese Leistungen bewegen sich immer auf einem sehr hohen Qualitätsniveau. Zwar sind die Mehrleistungen (Satzungsleistungen) der Krankenkassen ein interessantes Unterscheidungsmerkmal der Krankenkassen. Wir wollen aber den Eindruck für den nicht-informierten Nutzer vermeiden, es gäbe extrem hohe Qualitätsunterschiede bei den durch die Krankenkassen finanzierten Leistungen insgesamt. Das ist nicht der Fall.

In Deutschland verfügen alle gesetzlichen Krankenkassen über ein sehr hohes Leistungsniveau. Um das zu verdeutlichen, vergeben wir für jede gesetzlichen Krankenkasse grundsätzliche drei Sterne, die Differenzierung bei der Bewertung der Leistungen findet auf einem angehobenen Niveau zwischen 3 und 5 Sternen statt.

Sternvergabe Leistung:

Über 80: Fünf Sterne (Ausgezeichnet)
Über 70: 4 Sterne (Sehr gut)
Bis 70: 3 Sterne (gut)

Bitte bedenken Sie: Dieses Ranking ist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen. Es soll die Position der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen am Markt spiegeln und gleichzeitig ein für den Verbraucher verständliches und nützliches Instrument sein. Natürlich ist die Erarbeitung eines solchen Bewertungssystems niemals frei von subjektiven Auffassungen und Meinungen. Bei der Auswahl der Kriterien für das Leistungsspektrum wie bei der Festsetzung des Punktesystems für den Leistungsumfang müssen redaktionelle Entscheidungen getroffen werden. Wir bemühen uns dazu um größtmögliche Transparenz.  Dennoch können durch unser Vorgehen keine allgemeingültige Aussagen getroffen werden. Der Krankenkassen-Vergleichsrechner soll den Verbraucher dabei unterstützen, die zu ihm passende Krankenkasse zu finden.