Betrugsverdacht: Parlament stimmt über Fall von CSU-Vize ab
Das Europaparlament muss entscheiden, ob gegen CSU-Vize Niebler wegen
Betrugsverdachts ermittelt werden darf. Die Staatsanwaltschaft sieht
Hinweise und hat die Aufhebung der Immunität beantragt.
Straßburg/Brüssel (dpa) - Das Europäische Parlament stimmt an diesem
Dienstag (ab 12.30 Uhr) darüber ab, ob sich die CSU-Vizevorsitzende
und Europaabgeordnete Angelika Niebler Ermittlungen wegen
Betrugsverdachts stellen muss. Die Europäische Staatsanwaltschaft
(EUStA) will nach einem öffentlichen Parlamentsdokument untersuchen,
ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten
für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht die
Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben
ließ, die nicht in Zusammenhang mit der Ausübung ihrer
parlamentarischen Tätigkeit standen. In einem konkreten Fall gibt es
laut Dokument sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld
bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und
Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen
will sie sich nicht öffentlich äußern und kündigte über eine Kanz
lei
an, sich rechtliche Schritte vorzubehalten. Grundsätzlich gilt die
Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999
Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der
CDU/CSU-Gruppe dort.
Frühere Mitarbeiterin gab Hinweise
Brisant ist der Fall vor allem auch deswegen, weil sich der
Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen ein offizielles
Ermittlungsverfahren gegen Niebler ausgesprochen hat. Das Gremium, in
dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai
mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags
der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Nieblers empfiehlt.
Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die
Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer
früheren Mitarbeiterin «mit einem direkten politischen Motiv»
eingereicht worden sein. Zudem wurde auf angebliche «Unstimmigkeiten
in dem Antrag» verwiesen.
Rechtsausschuss in der Kritik
Heikel ist diese Argumentation aber, weil der Ausschuss nach
Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht die Möglichkeit
nutzte, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen
anzufordern. Grundsätzlich ist für die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen
maßgeblich, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für
einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der
Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin
zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.
Bei der Person handelt es sich nach Informationen der dpa um eine
frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war,
aber wegen ihres Landeslistenplatzes nicht ins Parlament kam. Von
Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass
sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der
Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, dass
Niebler unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr
Mandat aufgeben könnte. In diesem Fall würde sie möglicherweise die
Chance bekommen, als Nachrückerin ins Parlament zu kommen.
Gleichzeitig gilt allerdings, dass selbst eine Verurteilung Nieblers
wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen würde.
Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als
parteilose Abgeordnete weitermachen.
Grüne: Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit in Gefahr
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund kritisierte am Montag, es sei
unerhört, dass im Fall Niebler die Arbeit der Europäischen
Staatsanwaltschaft behindert werden könnte. Das Europaparlament würde
damit das fatale Signal senden, dass man den involvierten
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten misstraue. «Wir sollten die
Staatsanwälte ihren Job tun lassen. Alles andere beschädigt das
Vertrauen in die europäische Rechtsstaatlichkeit», sagte er.
Für Kritik vor allem aus dem linken Lager des Parlaments sorgt auch
die Tatsache, dass der Bericht des Rechtsausschusses zum Fall Niebler
von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde,
der Mitglied der rechten ESN-Fraktion ist. Dieser Fraktion gehören
auch die Europaabgeordneten der deutschen AfD an. Die Partei ist
teilweise selbst mit dem Vorwurf des möglichen Missbrauchs von
EU-Geldern konfrontiert.
Niebler hat hohe Nebeneinkünfte
Nach Informationen der dpa zeigten in den vergangenen Tagen selbst
mehrere Fraktionskollegen Nieblers Unverständnis für das Vorgehen des
Ausschusses und die bisherige Verteidigungsstrategie der CSU-Vize -
vor allem, weil sie im November zunächst öffentlich zugesichert
hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein.
Niebler selbst ist im Parlament auch deswegen umstritten, weil sie zu
den Abgeordneten mit den höchsten Nebenverdiensten zählt. So bekam
sie laut Selbstauskunft zuletzt für eine freiberufliche Tätigkeit für
die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP 5.250 Euro im Monat.
Hinzu kamen dann noch unter anderem 4.583 Euro monatlich als Mitglied
des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des LVM a.G. und
1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrates der LVM
Krankenversicherungs-AG.
Die EUStA will sich derzeit nicht zu dem Verfahren äußern. Sie könnte
den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen, wenn das Parlament
an diesem Dienstag gegen die Aufhebung der Immunität Nieblers stimmen
sollte. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit. Es ist
ihr Auftrag, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der
finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich zu prüfen.
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