Mann trinkt sich tot - Urteil gegen Jugendliche erwartet

Vier Jugendliche sollen einen 27-Jährigen dazu gebracht haben, so
viel Alkohol zu trinken, dass er kurz darauf starb. Er hatte mehr als
vier Promille im Blut. Nun könnte ein Urteil verkündet werden.

Heidelberg/Eberbach (dpa/lsw) - Sie sollen einen 27-Jährigen dazu
gebracht haben, eine mutmaßlich tödliche Menge Alkohol zu trinken: Im
Verfahren gegen vier Jugendliche aus dem Rhein-Neckar-Kreis wird das
Landgericht Heidelberg am Dienstag voraussichtlich ein Urteil
verkünden. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Der Mann
starb laut Anklage im Oktober 2024 drei Tage nach dem Treffen
mutmaßlich an den Folgen einer Alkoholvergiftung. Der Vorwurf lautet
demnach Körperverletzung mit Todesfolge. 

Die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Angeklagten und das Opfer
kannten sich laut Gericht vor der Tat. Sie sollen sich in Eberbach
(Rhein-Neckar-Kreis) in der Wohnung eines der Angeklagten getroffen
haben. Dort sollen sie an dem Abend den 27-Jährigen dazu veranlasst
haben, erhebliche Mengen harten Alkohols zu trinken, wie eine
Gerichtssprecherin sagte. Angaben zu Art und Menge machte sie nicht.
Harter Alkohol sind hochprozentige alkoholische Getränke wie etwa
Wodka oder Whisky.

Jugendlicher soll nach Stunden Notruf gewählt haben

Erst nachdem der Mann nach dem Alkoholkonsum mehrere Stunden ohne
Bewusstsein gewesen war, soll einer der Jugendlichen den Notruf
gewählt haben. Nach dem Eintreffen des Rettungswagens wurde der
27-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er drei Tage später starb.
Seine Blutalkoholkonzentration lag laut Gericht bei 4,03 Promille.
Laut ADAC besteht eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung
bereits ab etwa drei Promille. 

Das Verfahren hat laut Gericht wegen des jugendlichen Alters der
Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Den
heute 16- und 17-Jährigen droht demnach im Falle einer Verurteilung
eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Die Kammer
hatte nach Auskunft des Gerichts zu Beginn des Verfahrens 14 Zeugen
und zwei Sachverständige - einen psychiatrischen Sachverständigen und
einen Rechtsmediziner - geladen.

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