Fachgesellschaft: Botox ist «keine Lifestyle-Behandlung»
Auch Heilpraktiker und Kosmetikerinnen bieten Faltenunterspritzung
an, obwohl sie das nicht dürfen. Ärzte warnen eindringlich davor.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ärzte warnen davor, sich Botox von Laien
spritzen zu lassen. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer
Hessen fordert, Injektionen durch nichtärztliche Anbieter
«konsequenter zu kontrollieren und strafrechtlich zu sanktionieren».
Fachgesellschaften verlangen teils noch strengere Regeln.
Botulinumtoxin A, besser bekannt als Botox, ist ein
verschreibungspflichtiges Medikament. Mögliche Nebenwirkungen reichen
von Muskellähmungen bis hin zu Schluckstörungen. In Deutschland
dürfen daher eigentlich nur approbierte Ärztinnen und Ärzte die
Injektionen verabreichen.
Die Landesärztekammer Hessen sehe mit großer Sorge, dass immer mehr
Unternehmen Botox-Behandlungen in Heilpraktikerpraxen und
Kosmetikstudios anböten, heißt es in einem Appell der Kammer. Diese
würden häufig von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ohne deutsch
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Approbation durchgeführt.
«Aus Patientensicht nicht akzeptabel»
Die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und
Fillertherapie (DGBT) teilt die Bedenken. «Botulinumtoxin ist ein
verschreibungspflichtiges Arzneimittel - keine Lifestyle-Behandlung»,
sagt der Dermatologe Said Hilton, Präsident der in Frankfurt
ansässigen Fachgesellschaft.
«Anwendungen durch Nichtärzte sind juristisch nicht erlaubt und aus
Sicht der Patientensicherheit nicht akzeptabel», sagt der Facharzt
für Dermatologie. Der sogenannte Arztvorbehalt müsse konsequent
durchgesetzt werden.
In anderen Ländern noch strenger
Noch weiter geht die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische
Chirurgie (DGÄPC). Ihr Vorstand Nuri Alamuti, Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie in Wiesbaden, sprach sich für einen
Facharztvorbehalt aus, wie er in anderen europäischen Ländern bereits
gelte. «Der Arztvorbehalt ist zwar ein wichtiger erster Schritt - aus
unserer Sicht greift er jedoch nicht weit genug.»
Auch vermeintlich kleinere ästhetische Behandlungen wie die mit Botox
oder Hyaluronsäurefillern erforderten nicht nur eine Approbation,
sondern auch «spezifische fachärztliche Kompetenz», so der Facharzt.
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