Gericht sieht Abnehmspritze als Lifestyle-Medikament

Übergewicht und Hormonstörung - doch die Abnehmspritze wird trotz
ärztlicher Empfehlung nicht übernommen. Das Landessozialgericht
bestätigt die Krankasse und verweist auf die Einstufung der Spritze.

Celle (dpa/lni) - Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) muss die
Abnehmspritze für eine 24-jährige Frau mit einer Hormonstörung und
starkem Übergewicht nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden. Die Krankenkassen müssten
nicht alles leisten, was für die Gesundheit verfügbar sei, teilte das
Gericht in Celle mit. 

Die behandelnde Frauenärztin befürwortete im Oktober 2025 das Mittel
Mounjaro mit dem Wirkstoff (Tirzepatid) zur Gewichts- und
Symptomkontrolle, da andere Medikamente keinen Erfolg erzielten. Die
Krankenkasse lehnte den Antrag ab, weil die Spritze außerhalb der
arzneimittelrechtlichen Zulassung als sogenanntes
Lifestyle-Medikament gelistet sei. 

Das Landessozialgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der
Kasse. Tirzepatid sei nicht zur Behandlung von Hormonstörungen
zugelassen, hieß es unter anderem zur Begründung. (L 16 KR 161/26 B
ER)

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