Mord im Jahr 1994 - 81-Jähriger soll vor Gericht

Kinder finden eine ermordete Frau, jahrzehntelang bleibt der Fall
ungelöst. Doch dann bringt moderne Spurenanalyse einen Durchbruch bei
der Aufklärung des Verbrechens.

Koblenz (dpa/lrs) - Rund drei Jahrzehnte nach dem Mord an der
US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz hat die
Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Täter angeklagt. Dem heute
81-Jährigen werde vorgeworfen, die junge Frau zur Befriedigung des
Geschlechtstriebs heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen brutal
ermordet zu haben, teilte Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler mit. Der
Mann habe die Tat gestanden. Die Schwurgerichtskammer im Koblenzer
Landgericht muss nun entscheiden, ob sie die Anklage zulässt. Ob und
wann der Prozess beginnt, ist daher noch unklar. 

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann bereits in den Tagen vor
der Tat Vergewaltigungsfantasien gehabt und am 26. September 1994 mit
seinem Fahrrad in Koblenz nach einem geeigneten Opfer Ausschau
gehalten habe. Zur Umsetzung seines «zunächst vage gefassten
Tatplans», wie es in der Mitteilung hieß, soll er ein Messer - die
spätere Tatwaffe - und Handschellen zur Fesselung seines Opfers
mitgenommen haben.

Opfer war arg- und werhlos

Vermutlich an einer Bushaltestelle sei er gegen 9 Uhr zufällig auf
die junge Frau aufmerksam geworden, die an ihrem Reiserucksack
unschwer als Touristin erkennbar gewesen sei. Die 24-Jährige habe die
Festungsanlage besichtigen und in der dortigen Jugendherberge
übernachten wollen. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der damals 49 Jahre alte
Angeklagte die ortsunkundige Frau auf dem Felsenweg unterhalb der
Festung angesprochen und unter falschen Angaben in das etwas abseits
gelegene General-von-Aster-Zimmer gelotst habe. Dort sei er über das
arg- und wehrlose Opfer hergefallen. 

Die Anklage wirft ihm vor, die junge Frau zunächst mit Handschellen
gefesselt, entkleidet sowie sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu
haben. Dann habe er sie mit mehreren Messerstichen getötet. Während
der Tat habe er zudem mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie
gewürgt. Dann soll er mit seinem Fahrrad vom Tatort geflohen und die
Tatwaffe, die Handschellen sowie dem Opfer gehörende Gegenstände im
Rhein entsorgt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die
Leiche der sexuell missbrauchten 24-Jährigen.

Sachverständiger: Mann war voll schuldfähig

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Angeklagte die Tat zum einen
durch eine Erklärung seines Rechtsanwalts «pauschal eingestanden».
Auch gegenüber dem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiater
habe er die Tötung eingeräumt. Lediglich zum Ablauf der Tat habe er
sich auf Erinnerungslücken berufen. 

Der psychiatrische Sachverständige sei zu dem vorläufigen Ergebnis
gekommen, dass der Mann bei der Tat voll schuldfähig gewesen war. Zu
der Frage nach einer möglichen Sicherungsverwahrung im Anschluss an
eine Haftstrafe habe sich der Sachverständige bisher nicht
abschließend geäußert, dies werde im Prozess geschehen. 

Wie kamen die Ermittler auf den Verdächtigen?

Eine Mischung aus neuen technischen Möglichkeiten und alten
DNA-Spuren hatte in diesem Fall zum Durchbruch verholfen. So waren am
Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers DNA-Spuren gefunden worden,
die nun aufgrund moderner Analysemethoden dem heute 81-Jährigen
zugeordnet werden konnten. Er wurde im Februar 2026 in einem
Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und in Untersuchungshaft
gebracht.

Seine DNA war bereits 1999 in eine polizeiliche Datenbank aufgenommen
worden, nachdem der Mann wegen der versuchten Vergewaltigung einer
16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler geraten war. Wegen
der Tat wurde er zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Als wiederum später moderne Verfahren halfen, mehr aus den
Tatortspuren herauszulesen, war diese DNA-Probe des heute 81-Jährigen
wegen gesetzlicher Fristen bereits gelöscht. Erst nachdem der Mann in
diesem Jahr freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, gelang die
Zuordnung zu den Tatortspuren.

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