Neuregelungen für mehr Nierenspenden

Tausende Patienten müssen lange auf eine lebensrettende Niere warten.
Nun ist ein Gesetz besiegelt, das die Aussichten verbessern soll -
mit erweiterten Möglichkeiten für Organspenden.

Berlin (dpa) - Dringend benötigte Nierentransplantationen für schwer
kranke Patientinnen und Patienten sollen künftig öfter möglich
werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes
Gesetz, das bisher enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden
Spendern weiter fasst. Damit wird der Kreis möglicher Spender und
Empfänger vergrößert. Aufgehoben wird die Regel, dass Lebendspenden
nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.

Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen
Paaren «über Kreuz». Konkret geht es um das Übertragen einer Niere,

wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht
möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe
Person, sondern an einen passenden Empfänger gehen können, der mit
einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht
kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares
an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares.

Mehr als 6.000 Nieren-Patienten auf Wartelisten

Möglich werden mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina
Warken (CDU) auch uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne dass man
den Empfänger kennt. Die Niere kann dann an ein nicht
zusammenpassendes Spenderpaar gehen oder an jemanden auf der
Warteliste. Geregelt werden außerdem Vorgaben für eine umfassendere
Aufklärung und Beratung.

Gespendete Organe werden dringend benötigt. Ende vergangenen Jahres
warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant 6.200 Patienten auf
Nieren.

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