Sängerin Julia Neigel streitet weiter wegen Corona-Regeln
Julia Neigel legt Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Klage zu
Corona-Regeln ein. Warum sie auch eine Strafanzeige gegen Richter
erstattet hat.
Bautzen/Leipzig (dpa/sn) - Die Sängerin Julia Neigel (60) geht weiter
juristisch gegen die Regeln vor, die während der Corona-Pandemie in
Sachsen gegolten haben. In dieser Woche sei eine Beschwerde der
Künstlerin wegen der Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil
des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingegangen, teilte das
zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.
Das OVG in Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die
sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das
OVG hatte keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen geht
Neigel nun mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G
stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.
Bereits 2024 hatte die Sängerin in dem juristischen Streit eine erste
Niederlage erlitten. In einem Teilurteil wies das OVG ihre Klage
gegen die sogenannten 2-G-Plus-Beschränkungen für
Kulturveranstaltungen zurück (Az. 3 C 90/21). Gleiches entschied
später das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: BVerwG 3 BN 6.24
3 C 90/21). Neigel legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Hier
steht eine Entscheidung noch aus.
Anzeige gegen Richter am Oberverwaltungsgericht
Die Sängerin hat unterdessen Mitte April auch Strafanzeige gegen
zwölf Personen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des
Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Sie wirft ihnen Rechtsbeugung,
Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor.
Neigel geht es in erster Linie um ein 27-seitiges Papier, das sich in
den Akten ihres Verfahrens fand. Dies sei ein «Urteilsentwurf», der
das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin in
ihrem Verfahren trage. Das Papier sei drei Monate vor der ersten
mündlichen Verhandlung verfasst worden. Mehr als 60 Prozent davon
fänden sich wörtlich in dem Urteil aus diesem Februar. «Das Ergebnis
- Klageabweisung - war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur
ein Wort sagen konnte», teilte Neigel mit.
Das OVG bestätigte auf Anfrage im April, «dass es vor der mündlichen
Verhandlung ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gegeben
hat». Es sei im Zuge der Akteneinsicht «versehentlich» mit an Neigel
versandt worden. «Es ist üblich, im Rahmen der Vorberatungen
Argumente und mögliche Ergebnisse zu skizzieren», erklärte
OVG-Sprecher Matthias Grünberg. «Zu gewissen Anteilen werden sich
Passagen aus dem Papier auch im späteren Urteil wiederfinden.»
Ermittlungen wegen Anfangsverdacht
Die Anzeige der Sängerin wird von der Staatsanwaltschaft Görlitz
bearbeitet. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich derzeit ein
«Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung» gegen zehn namentlich bekannte
Personen richte. Die Ermittlungen dauerten an.
Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand»
bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass
sie durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine
existenzbedrohende Lage gebracht worden sei. Neigel lebt in
Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz).
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