Neuer Anlauf für mehr Organspenden - Mehrheit unsicher Von Basil Wegener, dpa

Deutschland liegt bei der Organspende deutlich hinter anderen Ländern
zurück. Nach Ansicht einer Gruppe von Abgeordneten soll sich das
ändern - durch eine umstrittene Neuregelung.

Berlin (dpa) - Neue ethische Debatte zur Organspende im Bundestag:
Eine Gruppe von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg fordert
eine Widerspruchslösung - während eine weitere Gruppe sich strikt
dagegen stellt. «Es geht am Ende darum, aus Organspende den Regelfall
zu machen», sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann bei der
Vorstellung des Entwurfs für eine Widerspruchsregelung. 

Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch
möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit
widersprochen habe, erläuterte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine
Dittmar. «Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur
Lebensretterin werden», sagte Connemann. Bislang muss man seine
Bereitschaft dokumentieren, beispielsweise mit einem
Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ohne eine solche
Willensbekundung werden im Todesfall die Angehörigen mit der Frage
konfrontiert. 

Am Ende soll laut Connemann der eigene Wille entscheiden. «Dieser
eigene Wille ist am besten mit einem Ja zu hinterlegen, wenn er aber
nicht hinterlegt wird, gehen wir davon aus, dass das Schweigen an
dieser Stelle eine Zustimmung ist.» Konkret solle jeder 18-Jährige
durch ein Anschreiben darauf hingewiesen werden, «dass er sich
entscheiden sollte und dass seine Nichtentscheidung als Zustimmung
gilt».

Bisher hat «alles nichts bewirkt»

In den vergangenen Jahren sei bereits viel getan worden, um mehr
lebensrettende Spenderorgane etwa durch Verbesserungen in den
Krankenhäusern zu erreichen, sagte die Wirtschaftsstaatssekretärin.
«Aber alles das hat nichts bewirkt.»

Dittmar kündigte an, begleitet werden solle die Neuregelung von einer
umfassenden Aufklärung- und Informationskampagne. Über 85 Prozent der
Menschen in Deutschland stünden nach Umfragen der Organspende positiv
gegenüber, 75 Prozent äußerten sich auch klar, selbst spenden zu
wollen. Doch liege die tatsächlich dokumentierte Spendebereitschaft
deutlich dahinter. 

2025 haben laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) in
Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe
gespendet. Rund 3.000 Organe hätten transplantiert werden können. Auf
der Warteliste standen rund 8.200 Menschen. Die DSO begrüßte den
Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung als «ein
Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den
Wartelisten». 

«Wie soll ich das entscheiden?»

Der Grünen-Abgeordneten Armin Grau sieht in einer
Widerspruchsregelung insbesondere eine Entlastung der Angehörigen.
Sie stünden dann «nicht mehr unter dem großen Druck, nach
dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen entscheiden zu müssen»,
sagte der Neurologe. Heute sei ein typischer Satz von Angehörigen in
der Klinik: «Herr Doktor, wie soll ich das entscheiden?» Bei einer
solchen Angehörigen-Entscheidung ohne Grundlage werde heute nur eine
Zustimmungsrate von 23 Prozent erreicht. Später würden die
Angehörigen eine negative Entscheidung oft bereuen.

Der CSU-Abgeordnete Peter Aumer sagte, bei Eurotransplant, einem
grenzüberschreitenden Verbund für die Vermittlung von Organspenden,
sei Deutschland das einzige Land ohne Widerspruchslösung. «Deshalb
sind wir Schlusslicht bei den Organspendezahlen.» So habe Österreich
doppelt so hohe und Spanien dreimal so hohe Zahlen. Aumer wies darauf
hin, dass in den deutschen Transplantationszentren 2025 insgesamt
3.256 Organe nach postmortaler Spende transplantiert, aber nur 3.020
Organe in Deutschland entnommen wurden. «Wir sind Nettoempfänger, wie
profitieren in Deutschland von der Widerspruchslösung und schließen
die aber gleichzeitig aus.»

Neue ethische Debatte im Bundestag

Am Vortag hatte bereits eine weitere Gruppe - ebenfalls aus
Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen - vor einer
Widerspruchsregelung gewarnt. Diese wäre ein «Grundrechtseingriff»,
so diese Parlamentarier. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der den
fraktionsübergreifenden Antrag für mehr freiwillige Organspenden
mitinitiiert hatte, mahnte: «Wenn fast überall, wie im Internet, bei
Datenschutz, Verträgen und anderen zurecht die aktive Zustimmung,
also ein ausdrückliches Ja, die Voraussetzung ist, dann kann es ja
wohl ausgerechnet beim eigenen Körper nicht sein, dass jeder, der
nicht Nein sagt, vom Staat zum Organspender erklärt wird.» Verbessert
werden müssten jedoch Möglichkeiten zur Abgabe einer Erklärung, zum
Beispiel in Bürgerämtern. Grau hingegen versicherte: «Niemand wird
gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin.»

Somit steuert der Bundestag erneut auf eine ethische Debatte im
Plenum zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen
Fraktionsgrenzen nicht zählen. Dittmar sagte, angestrebt sei die
erste Lesung des Antrags ihrer Gruppe vor der Sommerpause, eine
Entscheidung vor Jahresende. Wegen langer Übergangsfristen zur
breiten Information der Menschen solle das Gesetz dann am 1. Januar
2030 «scharf geschaltet» werden.

Gruppe hofft auf Mehrheit

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag
gescheitert. Dittmar sagte, sie gehe aber davon aus, dass viele
Abgeordnete ihre Meinung geändert hätten und es in den beteiligten
Fraktionen ausreichende Mehrheiten gebe. Auf die AfD will die Gruppe
in der Frage nicht zugehen. Unterstützung erhoffen sich die Anhänger
der Widerspruchslösung von den Ländern. Denn im vergangenen Jahr
hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zu ihrer Einführung
eingebracht.

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