Angeklagte zahlen 32.000 Euro nach dubioser Krebsbehandlung
Mehrere Angeklagte sollen einem unheilbar Krebskranken 95.000 Euro
für eine dubiose Therapie aus der Tasche gezogen haben. Der Prozess
ist nun eingestellt. Die Familie bekommt Geld zurück.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Prozess um den Betrug an einem unheilbar
Krebskranken mit wirkungslosen Therapien ist sieben Jahre nach der
Tat eingestellt worden. Die fünf Angeklagten müssen im Gegenzug
insgesamt 32.000 Euro an die Witwe des Opfers zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, dem an Knochenkrebs
erkrankten Mann insgesamt 95.000 Euro aus der Tasche gezogen zu
haben.
Doch dem Verfahren drohte nach fünf Prozessanläufen die Verjährung.
Als Gründe nannte der Richter die lange Verfahrensdauer und
Schwierigkeiten bei der Aufklärung des komplexen Sachverhalts. Unter
anderem seien wichtige Patientenakten vernichtet worden.
Die Angeklagten sollen den Geschädigten Ende März 2019 mit einer
Immunzell- und Lichttherapie behandelt haben. Der 32-jährige
Familienvater war 2016 unheilbar an Knochenkrebs erkrankt und galt
zwei Jahre später schulmedizinisch als austherapiert.
Vitamine statt personalisierte Immunzelltherapie
Im März 2019 hatte der Neurologe laut Anklage gemeinsam mit dem
65-jährigen Humangenetiker den Krebskranken im Krankenhaus aufgesucht
und ihm eine Spritze verabreicht, angeblich im Rahmen einer
personalisierten Immunzelltherapie. Tatsächlich soll es sich
lediglich um ein Vitaminpräparat gehandelt haben. Der 32-Jährige war
drei Tage später gestorben.
Nach dem Krebstod des Familienvaters hatte der 65-Jährige der Familie
bereits 19.000 Euro zurückgezahlt. Die Familie des Toten reagierte
auf die Einstellung des Verfahrens entsetzt. «Es war das Beste, was
noch herauszuholen war», erklärte die Anwältin der Witwe, die als
Nebenklägerin im Prozess auftrat. «Uns hätte nach der langen Zeit die
absolute Verjährung gedroht. Dann hätte es gar nichts gegeben.»
Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern und einer Frau in
unterschiedlicher Beteiligung Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz,
gefährliche Körperverletzung und Betrug vorgeworfen.
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