Klinik lehnt blinde Patientin ab - BGH prüft Entschädigung
Nach einer Knie-OP soll eine blinde Frau in einer Rehaklinik
behandelt werden - doch die Klinik verweigert die Aufnahme. Der
Bundesgerichtshof prüft nun, ob der Patientin eine Entschädigung
zusteht.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am
Donnerstag (11.00 Uhr) die Klage einer blinden Frau, der die Aufnahme
in einer Rehaklinik verweigert wurde. Sie sagt, sie sei aufgrund
ihrer Sehbehinderung benachteiligt worden, und fordert von der Klinik
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob
das Gesetz auch im Gesundheitsbereich angewendet werden kann, ist
aber umstritten. (Az. III ZR 56/25)
Nach einer Operation am Kniegelenk war die Frau nach vorheriger
Absprache zur Rehabilitation in eine nordhessische Klinik gebracht
worden. Als die heute 72-Jährige aus dem Kreis Lippe in
Nordrhein-Westfalen ankam, wurde sie aber abgewiesen. Sie kam
stattdessen zurück ins Krankenhaus und blieb dort eine Woche, bis sie
eine Behandlung in einer anderen Rehaklinik antreten konnte.
Ihre Klage gegen die Klinik, die sie nicht aufnehmen wollte, blieb
bisher ohne Erfolg. Das Landgericht Kassel entschied zuletzt im März
2025, dass das AGG in einem solchen Fall nicht zum Tragen kommt. Ob
der dritte Zivilsenat am BGH in Karlsruhe schon am Donnerstag ein
Urteil spricht, ist unklar.
BGH soll Grundsatzfrage klären
«Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das
umfangreiche Konsequenzen haben, denn er würde damit klarstellen,
dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden
kann», sagte der Anwalt der Klägerin aus den Vorinstanzen, Michael
Richter. Die Rehaklinik wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Das AGG ist seit 2006 in Kraft und soll Menschen vor einer
Benachteiligung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters,
Geschlechts, Behinderungen, Religion oder sexuellen Identität
schützen. Das Diskriminierungsverbot gilt etwa für
Arbeitsverhältnisse oder bei der Wohnungssuche.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.
hkk: Günstigste Krankenkasse
In drei Minuten in die hkk wechseln: Nutzen Sie das Online-Beitrittsformular der hkk. Wechseln Sie schnell, sicher und bequem online.