Tödlicher Zugstoß: Behörden prüfen Abschiebung des Täters
Ein 16-jähriges Mädchen stirbt, der Täter kommt in die Psychiatrie.
Warum seine Abschiebung schwierig bleibt - und was das
Innenministerium jetzt plant.
Hannover/Göttingen (dpa) - Nach dem tödlichen Stoß einer 16-Jährige
n
vor einen Zug erwägen die Behörden, den Täter abzuschieben. «Sollte
eine Abschiebung rechtlich und tatsächlich möglich sein, werden die
erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um diese umzusetzen», teilte eine
Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums mit. Zuerst hatte
die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» berichtet.
Asylbewerber nach Stoß vor Zug in Psychiatrie
Am vergangenen Mittwoch hatte das Landgericht Göttingen angeordnet,
dass der Asylbewerber in die Psychiatrie muss. Der Mann hat eine
paranoide Schizophrenie und gilt deshalb als schuldunfähig. Das
Gericht ist überzeugt, dass er die Jugendliche im Sommer 2025 am
Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug stieß. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig.
Der Tod der 16-Jährigen aus der Ukraine sorgte bundesweit für
Schlagzeilen und politische Debatten. Der ausreisepflichtige Iraker
hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor
der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden müssen. Die
Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft
gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.
Warum eine Abschiebung schwierig sein könnte
Wie lange der Mann in psychiatrischer Behandlung ist und wie es
danach für ihn weitergeht, ist unklar. «Eine Entlassung - und damit
auch eine mögliche Rückführung - ist grundsätzlich nur dann zuläs
sig,
wenn keine erhebliche Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht»,
betonte die Ministeriumssprecherin.
Das Ministerium bereitet sich nach eigenen Angaben nun «auf alle
denkbaren Szenarien vor». In Ausnahmefällen könnten auch Menschen aus
dem Maßregelvollzug abgeschoben werden. Dafür müsste jedoch die
Staatsanwaltschaft zustimmen und die medizinische Weiterversorgung
vor Ort gesichert sein.
Noch bis zum 18. September könnte der Mann nach Litauen gebracht
werden, dort war er ursprünglich in die Europäische Union eingereist.
Wenn die Frist abläuft, hat der 31-Jährige das Recht auf ein
Asylverfahren in Deutschland. Bis darüber entschieden wird, darf er
im Land bleiben. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, würde er in den
Irak abgeschoben werden.
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