Kündigung von Ärzten im Maßregelvollzug ist vom Tisch
Ein Mann soll im Maßregelvollzug ein Mädchen sexuell missbraucht
haben, das Land Brandenburg kündigte zwei Ärzten. Vor Gericht kam es
zum Vergleich, den das Land bis Montag widerrufen konnte.
Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - Nach einem mutmaßlichen
Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel hat
sich die Kündigung der ärztlichen Leitung durch das Land erledigt.
Das Gesundheitsministerium akzeptierte nach eigenen Angaben einen
Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Damit ist der Weg frei, dass der
Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und die Oberärztin
für Psychiatrie und Psychotherapie unter bisherigen Bedingungen
weiterarbeiten können.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im
Maßregelvollzug ein Kind bei Besuchen in Begleitung der Mutter
sexuell missbraucht haben soll. Der Beschuldigte ist der
Staatsanwaltschaft zufolge ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das
Mädchen ist inzwischen volljährig.
Gericht: Gründe für Kündigung reichen nicht
Das Gesundheitsministerium hatte dem ärztlichen Leiter der Klinik und
seiner Stellvertreterin fristlos gekündigt, nachdem der Fall im
November bekanntgeworden war. Im April hatten die Ärzte und das Land
einen Vergleich geschlossen. Damit waren die Kündigungen
gegenstandslos. Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts kam damals
laut Gericht zu der Auffassung, dass die Begründung des Landes für
die fristlose Kündigung nicht ausreiche.
Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin in der Klinik, die für den
Maßregelvollzug zuständig ist, hatten Vorwürfe zurückgewiesen. Sie
sehen nach Angaben ihres Anwalts keine Versäumnisse zum Beispiel
wegen der Genehmigungen von Besuchen einer Minderjährigen in
Begleitung der Mutter und klagten gegen ihre Kündigung.
Ärzte wollen Arbeit fortsetzen
Die Hausleitung des Gesundheitsministeriums sei nach eingehender
Prüfung zu dem Schluss gekommen, «dass die vorgebrachten Gründe nicht
ausreichend sind, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten», teilte das
Ministerium mit. Daher habe es nicht von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, den Vergleich bis zum 4. Mai zu widerrufen.
Der Anwalt der zwei Ärzte teilte der Deutschen Presse-Agentur mit,
beide würden ihre Arbeitsverhältnisse fortsetzen.
Angesichts des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs überprüft das
Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben die gesetzlichen
Regelungen zum Besuchsrecht und zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug
in Brandenburg an der Havel.
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