Starker Anstieg bei der Pflegebedürftigkeit
Bald will Gesundheitsministerin Warken Vorschläge für eine
Pflegereform vorlegen. Wo könnte konkret gespart werden? Ein neuer
Forschungsbericht gibt den Startschuss für die Debatte.
Berlin (dpa) - Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen Geld von
der Pflegeversicherung - vor allem, weil bei den jüngeren Jahrgängen
die Zahl der Leistungsbezieher gestiegen ist. Das geht aus einem
Bericht hervor, den das Forschungsinstitut IGES für den
Spitzenverband der Krankenkassen erstellt hat. Der Bericht ist vor
allem im Hinblick auf die angekündigte Pflegereform von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) brisant. Umgehend begann eine
Debatte über mögliche Einsparungen.
Der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten ist
laut IGES zwischen 2017 und 2024 von 4,6 Prozent auf 7,6 Prozent
gestiegen. Im gleichen Zeitraum wuchs der Anteil der
Unter-65-Jährigen an den Leistungsbeziehern von 17,5 auf 23,8
Prozent, während der Anteil der älteren Semester leicht sank.
Mit den Pflegegraden kamen mehr Anträge
Als Ursache für die Zuwächse gilt die Einführung eines neuen Begriffs
der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2017: Aus drei Pflegestufen wurden
fünf Pflegegrade. Die Pflegebevollmächtigte der Regierung, Katrin
Staffler, sagte der Deutschen Presse-Agentur, damit habe sich die
Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 3,4 Millionen (2017) auf
etwa 5,7 Millionen (2024) erhöht.
Das Plus gehe erheblich über die demografisch bedingte Entwicklung
hinaus. «Leistungen werden häufiger und in einem früheren Stadium
beantragt als vor der gesetzlichen Neuregelung, zudem erfolgen
Höherstufungen vermehrt innerhalb kurzer Zeiträume», erläuterte die
CSU-Politikerin.
Auch bei Kindern und Jugendlichen gibt es mehr Erstanträge und
Bewilligungen. So stieg der Anteil neu pflegebedürftiger Versicherten
unter 18 von 3,9 Prozent (2018) auf 6,5 Prozent (2024). Vielfach
spielten hier psychische Erkrankungen und Problemlagen die
entscheidende Rolle.
Überprüfung der Einstufung gefordert
Mit der Einführung der Pflegegrade waren insbesondere Demenzkranke
leichter an Pflegeleistungen gekommen. Staffler nannte die
Überprüfung der derzeit geltenden Schwellenwerte nun einen möglichen
Reformansatz. Das würde die Begutachtung der Antragstellenden
betreffen. Untersucht wird hierbei, wie stark die Beeinträchtigung
ist. Das ist die Basis für die Anerkennung eines Pflegegrads. Dafür
gibt es ein Messsystem mit Punkten.
Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, bemängelte, bei
der Einführung der fünf Pflegegrade habe die Politik den Zugang
großzügiger gestaltet als vorgeschlagen. «Gerade in einem
solidarischen System müssen wir aber darauf achten, dass diejenigen
Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind, und das System
zugleich finanzierbar bleibt», betonte Blatt.
Staffler erläuterte, bei der Reform 2017 sei ein erleichterter Zugang
zu Pflegegrad 1 bis 3 beabsichtigt gewesen. Dafür sei der Gesetzgeber
von wissenschaftlichen Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung
abgewichen, die strengere Schwellenwerte vorgesehen hätten.
«Zielgenau, bedarfsgerecht»
Staffler mahnte: «Ziel muss es sein, die verfügbaren Leistungen
zielgenau, bedarfsgerecht und sachgerecht denjenigen zukommen zu
lassen, die auf Unterstützung angewiesen sind.» Auch die
IGES-Expertinnen und -experten raten zu einer Umstellung der
Systematik.
Ministerin Warken will bis Mitte Mai Vorschläge für eine Pflegereform
vorlegen, wie sie angekündigt hatte. Sie will damit die Finanznot der
Pflegekassen lindern. Staffler forderte, Stabilität und
Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung in den Mittelpunkt
der Reformüberlegungen zu stellen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte derweil die
Krankenkassen. «Noch 2017 sprach der GKV-Spitzenverband von einer
neuen Ära in der Pflegeversicherung. Schließlich erhielten erstmals
Menschen mit demenzieller Erkrankungen Leistungen», so
Stiftungsvorstand Eugen Brysch. «Nicht mal zehn Jahre später wollen
die Kassen nichts mehr davon wissen.»
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