Tochter jahrelang eingesperrt - Freiheitsstrafe für Mutter

Ein kleines Mädchen in NRW wird dauerhaft in einem Haus versteckt,
von der Außenwelt isoliert, erst nach sieben Jahren befreit. Die
Mutter ist nun in Siegen verurteilt worden, ebenso die Großeltern.

Siegen (dpa) - In dem erschütternden Fall um ein mehr als sieben
Jahre lang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland ist die
Mutter des Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt
worden. Das Landgericht Siegen sah es als erwiesen an, dass sie ihre
Tochter schon seit dem frühen Kleinkindalter im Haus der Großeltern
versteckte und vollständig von der Außenwelt isolierte.

Das Kind war im September 2022 als damals Achtjährige befreit worden
- mit massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen
Störungen. Das Gericht verurteilte die Mutter unter anderem wegen
Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Verletzung
von Erziehungspflichten. 

Landgericht sieht auch die Großmutter als Mittäterin

Die Großmutter (80) wurde als Mittäterin zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das kam
überraschend, denn sie war ursprünglich lediglich wegen Beihilfe
angeklagt worden. Der Großvater (84) erhielt eine Bewährungsstrafe
von 15 Monaten als «Gehilfe».

Laut Anklageverlesung vom Februar hatte die Mutter ihre Tochter seit
dem 15. Juli 2015 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe eingesperrt,
um sie «ganz für sich alleine haben». Sie habe dem Vater jeden
Kontakt zu dem Mädchen verweigert. Als dieser im Sommer 2015 erst ein
Umgangsrecht, dann ein gemeinsames Sorgerecht gefordert habe, habe
sie eine Adresse in Italien genannt und vorgegeben, sie lebe dort mit
dem Kind. Die Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft aus «purer
Eigensucht» gehandelt. 

Richterin: Mädchen hatte keine Kindheit

Die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst sagte, das Mädchen sei um
seine Kindheit gebracht worden. Es habe in sozialer Verarmung gelebt,
viele Erfahrungen nicht machen können. Die Angeklagten räumten laut
Richterin ein, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hatten,
sondern sich die ganze Zeit über in Attendorn aufhielten. Sie hätten
sich zumindest um etwas Normalität bemüht, Geburtstage oder
Weihnachten gefeiert und mit dem Kind gespielt, schilderte
Metz-Horst. Es sei nicht zu körperlicher Misshandlung gekommen.

Die Mutter wirkte unmittelbar vor der Urteilsverkündung überdreht,
die Großeltern machten einen angegriffenen, nachdenklichen Eindruck. 

Gravierende Folgen für das eingesperrte Kind

Das Mädchen hatte laut Anklage weder Kita noch Schule besucht, war
nie von einem Arzt untersucht worden, hatte niemals draußen mit
anderen Kindern spielen können. Das Kind litt unter Essstörungen,
seelischen und körperlichen Störungen und Ängsten. Die heute
Zwölfjährige ist nach früheren Angaben weiterhin auf therapeutische
Betreuung angewiesen. 

Das Mädchen lebte bis Mai 2023 in einer Kinder- und
Jugendpsychiatrie, ist derzeit weiter in einer Pflegefamilie
untergebracht. Sowohl die Zwölfjährige als auch die Pflegemutter
hätten in dem Strafverfahren ausgesagt, berichtete nun die Richterin.
Nach der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung mussten alle
Medienvertreter, Zuhörerinnen und Zuhörer den Saal verlassen. Die
ausführliche Begründung des Urteils fand danach unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt.

Der Strafprozess war nach Verzögerungen im Februar neu gestartet und
wegen eines Suizidversuchs der Mutter nach der Anklageverlesung nicht
öffentlich weitergeführt worden. Eine Gerichtssprecherin erläuterte
auf dpa-Anfrage, das Urteil sei nicht rechtskräftig, Revision beim
Bundesgerichtshof möglich. Zu den Plädoyers von Verteidigung und
Staatsanwaltschaft vor einigen Tagen hatte es keine Informationen
gegeben. Der Verteidiger der Mutter, Peter Endemann, meinte kurz nach
der Verkündung, er gehe nicht davon aus, «dass wir das Urteil
akzeptieren werden.» Erst müsse man sich aber in Ruhe besprechen. 

Ermittlungen gegen eine frühere Jugendamtsmitarbeiterin

Hinweise auf das versteckte Kind hatte es schon seit 2020 gegeben.
Erst die Information der italienischen Behörden im September 2022,
dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse gewohnt hatten,
führte zur Hausdurchsuchung und Befreiung des Kindes. Gegen eine
damalige Jugendamtsmitarbeiterin wird wegen Körperverletzung im Amt
durch Unterlassen ermittelt, wie es bei der Staatsanwaltschaft Siegen
hieß. «Ob und wann es zu einer Anklageerhebung kommen wird, lässt
sich aktuell noch nicht sagen.»

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