Diskriminierung im Gesundheitswesen - Präzedenzfall am BGH?
Eine Rehaklinik lehnt eine blinde Patientin ab. Nun kämpft die Frau
am Bundesgerichtshof für ihr Recht. Manche hoffen beim Urteil auf
eine Signalwirkung für die ganze Branche.
Karlsruhe (dpa) - Am Beispiel einer blinden Patientin befasst sich
der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (7. Mai) mit möglicher
Diskriminierung im Gesundheitswesen. Der Deutsche Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV) sowie die unabhängige Bundesbeauftragte
für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hoffen auf ein Urteil über den
Einzelfall hinaus - mit Signalwirkung für die ganze Branche. Es gehe
darum, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dort angewandt
werden kann.
Das AGG ist das deutsche Bundesgesetz gegen Diskriminierung. Es ist
seit 2006 in Kraft und soll Menschen vor einer Benachteiligung
aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, ihrer
Behinderungen, Religion oder sexuellen Identität schützen. Das
Diskriminierungsverbot gilt etwa für Arbeitsverhältnisse oder bei der
Wohnungssuche. Umstritten ist bislang, ob es auch im Gesundheitswesen
herangezogen werden kann.
Rehabilitation verweigert allein wegen Blindheit?
Im konkreten Fall hatte eine Rehaklinik in Nordhessen die Aufnahme
der Frau aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Lippe nach einer
Operation verweigert. Die Leiterin schickte sie nach Angaben des DBSV
zurück ins Krankenhaus. Die Patientin behauptet dem BGH zufolge, die
Klinik habe die Rehabilitation allein aufgrund ihrer Blindheit
verweigert. Sie klagt deswegen - blieb in den Vorinstanzen, zuletzt
am Landgericht Kassel, aber erfolglos.
«Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das
umfangreiche Konsequenzen haben, denn er würde damit klarstellen,
dass das AGG auf medizinische Behandlungsverträge angewendet werden
kann», sagte der Anwalt der Klägerin aus den Vorinstanzen, Michael
Richter. Das würde nicht nur Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht
verhelfen, sondern auch Menschen, die aus anderen Gründen im
Gesundheitswesen diskriminiert werden.
Benachteiligungen im Krankenhaus oder in Arztpraxis verbreitet
Diskriminierung ist laut der Bundesbeauftragten Ataman im
Gesundheitssektor weit verbreitet. «Umfragen zufolge hat jeder vierte
Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der
Arztpraxis erlebt.» Sollte der BGH bestätigen, dass das AGG auch dort
gilt, wäre das «eine wegweisende Entscheidung für den
Diskriminierungsschutz in Deutschland - und für viele Millionen
Menschen, die auf das Gesundheitswesen angewiesen sind».
Sollte das Gericht die Anwendung verneinen, sei der Gesetzgeber
gefragt, entsprechende Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung im
Gesundheitsbereich zu schaffen, fordert Ataman.
Am Donnerstag verhandelt das höchste deutsche Zivilgericht mündlich
in Karlsruhe. Ob der Senat dann auch schon ein Urteil spricht, ist
unklar.
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