Jahrelang weggesperrtes Kind - Gericht verkündet Urteil

Eine Achtjährige wird nach jahrelanger Isolation aus einem Haus in
NRW befreit - mit schweren Defiziten. Gegen ihre Mutter und ihre
Großeltern will das Landgericht Siegen nun das Urteil verkünden.

Siegen (dpa/lnw) - In dem erschütternden Fall um ein jahrelang
eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland wird nun am kommenden
Montag das Urteil gegen die angeklagte Mutter und die Großeltern des
Kindes erwartet. Vor dem Landgericht Siegen hatten die Verhandlungen
im Januar begonnen, der Strafprozess musste aber wegen Verzögerungen
Anfang Februar noch einmal neu gestartet werden. Nach der
Anklageverlesung wurde die Öffentlichkeit dann ausgeschlossen. 

Nach mehr als sieben Jahren aus der Isolation befreit 

Polizei und Jugendamt hatten das damals achtjährige Mädchen im
September 2022 aus dem Einfamilienhaus der Großeltern im Kreis Olpe
befreit. Das Kind litt unter schweren psychischen, körperlichen und
sozial-emotionalen Störungen. Die heute Zwölfjährige ist in
ambulanter Therapie, nachdem sie zuvor monatelang bis Mai 2023 in
einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden war.

Die 49 Jahre alte Mutter soll ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 -
also mehr als sieben Jahre lang - versteckt und komplett isoliert
haben. Das Kind durfte das Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer
Tochter laut Anklage aktiv unterstützten, nicht verlassen. Das
Mädchen habe niemals draußen spielen können, keinen Arzt besucht, nie

eine Kita oder Schule von innen gesehen.

Vorwürfe gegen die Mutter wiegen schwer 

Die Mutter ist unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen,
Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten
und Freiheitsberaubung angeklagt. Sie habe ihr Kind mit «böswilliger
Vernachlässigung» schwer geschädigt, warf ihr Staatsanwältin
Christina Lukas bei der Anklageverlesung im Februar vor. Die
Großeltern mütterlicherseits sind wegen Beihilfe angeklagt. 

Die Angeklagte habe dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter
verweigern und das Kind «ganz für sich alleine haben» wollen, hieß
es
im Hinblick auf ein mutmaßliches Motiv. Sie habe vorgegeben, mit dem
Kind nach Italien umgezogen zu sein. 

Nach früheren Angaben des Gerichts könnten der Mutter ein bis 15
Jahre Freiheitsstrafe drohen, bei den Großeltern wären es womöglich
bis zu elf Jahre. Bei den wenigen öffentlichen Terminen zu Beginn des
Verfahrens hatte sich aber abgezeichnet, dass offen ist, inwieweit
die 49-Jährige schuldfähig ist. Weil der Prozess nach einem
Suizidversuch der Mutter nicht-öffentlich weitergeführt wurde, hatte
es auch zu den Plädoyers vor wenigen Tagen keine Informationen
gegeben. 

Das Schicksal des Kindes blieb lange unbemerkt

Im Kreis Olpe hatte es anonyme Hinweise auf das Kind schon seit 2020
gegeben. Erst die Information der italienischen Behörden am 12.
September 2022, dass Mutter und Kind nie an der angegebenen Adresse
gewohnt hatten, führte zu einer Hausdurchsuchung und Befreiung des
Kindes am 23. September 2022. Ein Verfahren gegen eine damalige
Jugendamtsmitarbeiterin wegen Körperverletzung im Amt durch
Unterlassen läuft parallel weiter.

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