Zahnarzt wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt
Ein Zahnarzt behandelt einen Freund, gibt Beruhigungsmittel - und der
Patient stirbt. Wie das Gericht das tragische Geschehen bewertet.
Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Patienten infolge einer
Zahnbehandlung ist der Mediziner zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro
verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg sprach den 44 Jahre alten
Zahnarzt der fahrlässigen Tötung schuldig.
Der Patient war wohl aufgrund der Gabe von Beruhigungsmitteln in der
Praxis kollabiert und musste wiederbelebt werden. Er kam noch auf die
Intensivstation des Augsburger Uniklinikums, wo er am Folgetag jedoch
verstarb.
Richterin Andrea Hobert hielt dem Zahnarzt zugute, dass er dem
Patienten bei seinen starken Zahnschmerzen helfen wollte. Es sei
nachvollziehbar gewesen, dass der 44-Jährige so gehandelt habe.
Aufgrund mehrerer Risikofaktoren des Patienten hätte der Zahnarzt
jedoch nicht ohne Hinzuziehung eines Anästhesisten behandeln dürfen.
Dies sei einfach zu gefährlich gewesen.
Arzt und Patient waren befreundet
Der 67 Jahre alte Patient war im Jahr 2023 in die Praxis des
Angeklagten gekommen, weil er kein Vertrauen zu anderen Ärzten hatte.
Der Mediziner und der Patient hatten ein freundschaftliches
Verhältnis. Bei der Behandlung sollten mehrere Zähne gezogen werden,
später kam es zu dem Notfall.
Die Staatsanwältin warf dem Zahnarzt vor, dass er das
Beruhigungsmittel vierfach überdosiert habe. Der Angeklagte verwies
hingegen darauf, dass ihm die Dosierung bei Fortbildungen empfohlen
worden sei. Die Richterin sagte, dass er deswegen davon ausgehen
konnte, dass die Dosis korrekt sei.
Zahnarzt: Schlimmste Erfahrung meines Lebens
Allerdings hätten die Risikofaktoren, darunter das starke Übergewicht
des Patienten, dazu führen müssen, dass die Zahnbehandlung nicht ohne
Narkosearzt stattfindet. Der Zahnarzt hatte ausgeführt, dass es nicht
möglich gewesen sei, kurzfristig einen Anästhesisten zu engagieren.
Der Angeklagte hatte in dem Prozess betont, wie sehr ihn der Tod
seines Patienten bis heute belaste. «Für mich war dies die schlimmste
Erfahrung in meinem Leben.» Er habe weiterhin psychische Probleme
deswegen. Er machte auch klar, dass bei einer Verurteilung seine
Existenz gefährdet sei, weil ihm die ärztliche Zulassung entzogen
werden könnte.
Richterin Hobert sagte, sie könne sich vorstellen, dass bei der
ausgesprochen Strafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Euro die
Approbation nicht widerrufen werde - die Staatsanwältin hatte eine
deutlich höhere Geldstrafe verlangt. Der Verteidiger des Arztes hatte
einen Freispruch gefordert.
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