Tod nach Zahnbehandlung in Praxis - Urteil erwartet
Ein Zahnarzt steht vor Gericht. Die Vorwürfe: zu viel
Beruhigungsmittel, kein Anästhesist. Der Patient war gestorben. Nun
muss ein Gericht entscheiden, ob der Mediziner sich strafbar gemacht
hat.
Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Tod eines Patienten infolge einer
ambulanten Zahnarztbehandlung will das Augsburger Amtsgericht am
Donnerstag (9.00 Uhr) die Verhandlung gegen den Mediziner fortsetzen.
Es könnte dann auch zu einem Urteil kommen. Dem 44 Jahre alten
Zahnarzt wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mediziner seinem
Patienten vor der Behandlung eine zu hohe Dosis eines
Beruhigungsmittels verabreicht, sodass es später zu einem
Atemstillstand kam. Ein spezialisierter Anästhesist war nicht an der
Behandlung beteiligt. Der Patient kam nach der Notfallversorgung in
der Praxis noch ins Augsburger Uniklinikum, wo er allerdings dann
starb.
Zu Beginn des Prozesses hatte der Zahnarzt klargemacht, dass ihn der
Tod seines Patienten bis heute sehr belaste. Nach seinen Ausführungen
hatte er ein freundschaftliches Verhältnis zu dem Patienten. Der
Angeklagte betonte, dass er eine Fortbildung zur Nutzung von
Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert habe. Er habe deswegen
solche Medikamente ohne Beteiligung eines Narkosearztes einsetzen
dürfen.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.
hkk: Günstigste Krankenkasse
In drei Minuten in die hkk wechseln: Nutzen Sie das Online-Beitrittsformular der hkk. Wechseln Sie schnell, sicher und bequem online.