Gesetzesreform trifft Tausende Ehepartner in Thüringen

Das Bundeskabinett hat das umstrittene Spargesetz für die gesetzliche
Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Versicherte sollen stärker
finanziell herangezogen werden, als das bisher der Fall ist.

Erfurt (dpa/th) - Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung
der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern in gesetzlichen
Krankenkassen könnte in Thüringen mehrere Tausend Menschen betreffen.
Allein bei der AOK Plus erfüllen rund 6.400 bislang beitragsfrei
Mitversicherte die Voraussetzungen dafür, wie die größte gesetzliche

Krankenkasse im Freistaat der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage
mitteilte. Barmer und Techniker Krankenkasse machten auf Anfrage
keine Angaben zum erwarteten Kreis der Betroffenen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zu milliardenschweren
Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg
gebracht. Ein Punkt darin ist die Beschränkung der kostenlosen
Mitversicherung von Familienangehörigen. Bleiben soll sie für Kinder,
Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit
Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im
Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit
mitversicherten Ehepartnern 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag
zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.

Kasse: Hoher Stellenwert beitragsfreie Familienversicherung 

In der AOK Plus sind derzeit insgesamt rund 987.000 Menschen in
Thüringen krankenversichert. Davon zahlen rund 792.000 eigene
Kassenbeträge, etwa als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
oder Rentner. Knapp 195.000 Menschen sind beitragsfrei
familienversicherte Angehörige, darunter sind wiederum 182.000
Kinder. Die Zahl der familienversicherten Ehepartner gab die Kasse
mit derzeit rund 13.600 an, wobei etwa die Hälfte von ihnen nach den
derzeit diskutierten Reformplänen weiterhin beitragsfrei abgesichert
wäre.

Die AOK Plus betonte den Stellenwert der beitragsfreien
Familienversicherung als zentralen Baustein im Solidarsystem der
gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorge dafür, dass Familien
unabhängig von ihrem Einkommen abgesichert seien und Kinder
verlässlich Zugang zu Gesundheitsversorgung hätten. Eingriffe in
dieses System müssen deshalb sehr genau abgewogen werden. «Aus
unserer Sicht gilt: Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig sein kann, darf durch
Reformen nicht zusätzlich belastet werden», so die Kasse.

Entscheidend sei es vielmehr, die Ursachen der gestiegenen Ausgaben
in der gesetzlichen Krankenkassen strukturell anzugehen, etwa durch
mehr Effizienz, eine stärkere Ausrichtung auf Prävention, neue Formen
der Zusammenarbeit und eine faire Finanzierung
gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. «Eine reine Verschiebung von
Lasten auf bislang beitragsfrei Versicherte greift aus unserer Sicht
zu kurz.»

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