Gesundheits-Sparpaket soll kommen - Zuckerabgabe in Sicht Von Sascha Meyer, dpa

Um die Krankenkassen zu stabilisieren, will die schwarz-rote
Koalition ein großes Spargesetz schnüren. Welche Entlastung kann es
mit mehreren Nachbesserungen erreichen?

Berlin (dpa) - Eine Zuckerabgabe auf Limonaden und Colas, keine
Abstriche beim Krankengeld, umstrittene Umstellungen beim
Bundeszuschuss: Bei den Plänen der schwarz-roten Koalition für
Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen und stabile Beiträge
kommen noch mehrere Änderungen in Sicht. 

Das Kabinett soll an diesem Mittwoch Gesetzespläne von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg bringen. In
letzten Abstimmungen zeichnete sich dabei ein kleinerer Einsparpuffer
für das nächste Jahr ab. Kassen, Patientenvertreter und Opposition
warnen, dass Bundeszahlungen unter dem Strich zu sinken drohen.

Angepeilt wird nun ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden
Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.
Das ist mehr als das erwartete Defizit bei den Kassen von 15,3
Milliarden Euro. Zunächst hatte Warken noch Einsparungen von 19,6
Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.

In einem neuen Entwurf ihres Ministeriums gestrichen wurde unter
anderem eine pauschale Kürzung des Krankengelds, das Beschäftigte bei
mehrwöchiger Krankheit von der Kasse bekommen können. Für die
Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern soll es zusätzliche
Steuermittel aus dem Haushalt geben, zugleich soll aber der reguläre
Bundeszuschuss für die Kassen gekürzt werden.

Ausgabenanstieg soll begrenzt werden

Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und
Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und
Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. In dem neuen
Entwurf von Dienstag heißt es: «Die in den letzten fünf bis sieben
Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des
Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und
Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und
gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren
stärkt».

Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten
sollen nach den geänderten Plänen künftig einen Beitragszuschlag von

2,5 Prozent zahlen, wie es in dem der dpa vorliegenden Entwurf heißt.
Zunächst waren 3,5 Prozent vorgesehen worden. Kostenlos mitversichert
bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag
und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit
pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter.

Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung 

Vorgesehen ist laut Entwurf nun auch ein «Einstieg in die
kostendeckende Finanzierung» der Gesundheitsversorgung von
Bürgergeldbeziehern. Dafür sollen im nächsten Jahr 250 Millionen Euro

zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden. Der Betrag soll
dann in den Folgejahren schrittweise aufwachsen - auf 1,5 Milliarden
Euro 2030. Zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die
gesetzlichen Kassen von 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027
bis 2030 sollen je 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen.

Kassen, Opposition und Patientenvertreter protestierten dagegen
scharf. Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm,
nannte dies absurd. «Das deformierte Sparpaket reicht nicht mehr aus,
um die Beiträge bis 2029 stabil halten zu können.» Der Chef des
Kassen-Spitzenverbands, Oliver Blatt warnte, das Reformpaket drohe
aus dem Gleichgewicht zu geraten. «Nach wie vor sollen Zuzahlungen
erhöht und die Pharmaindustrie geschont werden.»

Grünen-Haushälterin Paula Piechotta kritisierte, Finanzminister Lars
Klingbeil (SPD) nutze die Reform, um den Haushalt zu entlasten. Das
sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Der Sozialverband
Deutschland sprach von einem «Tropfen auf den heißen Stein».

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich
versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem
Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es
nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein.
Wie eine Regierungskommission erläuterte, bringen die Kassen rund
zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem
Bundeshaushalt kommen sollten.

Zuckersteuer soll kommen

Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein weiteres
Gesetzesverfahren, mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte
Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von
jährlich 450 Millionen Euro soll dann auch der Krankenversicherung
entlastend zukommen.

Hintergrund sind Empfehlungen der vom Gesundheitsministerium
eingesetzten Kommission, die Reformvorschläge vorgelegt hatte. Die
Experten schlugen unter anderem auch die Einführung einer
gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas

und Limonaden vor. Verbraucherschützer und Ärzte werben seit langem
für eine Zuckersteuer als Anreiz, um zu einer gesünderen Ernährung
und weniger Übergewicht und Diabetes vor allem bei Kindern zu kommen.
Die Lebensmittelbranche macht Front dagegen.

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