Noch Änderungen am Gesundheits-Sparpaket

Um die Krankenkassen zu stabilisieren, bereitet die schwarz-rote
Koalition ein großes Spargesetz vor. Welche Finanzwirkung kann es
erreichen?

Berlin (dpa) - Im Ringen um Entlastungen der gesetzlichen
Krankenkassen und stabile Beiträge kommen noch Änderungen am
geplanten Sparpaket in Sicht. Das Kabinett soll Gesetzespläne von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an diesem Mittwoch auf den
Weg bringen. In letzten Abstimmungen zeichnete sich dabei ein
Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro ab, wie die Deutsche
Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Das ist weiterhin mehr
als das erwartete Defizit bei den Kassen von 15,3 Milliarden Euro.
Zunächst hatte Warken noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für
2027 vorgesehen.

Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und
Pharmabranche - aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und
Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. Zuletzt gab es
in der Koalition noch Diskussionen über Änderungen, unter anderem
auch eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von
Bürgergeldempfängern.

Ausgaben nicht höher als Einnahmen

In einem neuen Entwurf des Gesundheitsministeriums von Dienstag heißt
es: «Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen
Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens
werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in
der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die
Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt».

Vorgesehen sind demnach auch Änderungen an bisherigen Plänen - etwa
bei der Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung.
Kassenmitglieder mit jetzt beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen
künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem
der dpa vorliegenden Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent
geplant worden. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern
von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit
Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im
Regel-Rentenalter.

Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung 

Vorgesehen ist laut Entwurf nun auch ein «Einstieg in die
kostendeckende Finanzierung» der Gesundheitsversorgung von
Bürgergeldbeziehern. Dafür sollen demnach im nächsten Jahr zunächst

250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt
werden - der Betrag soll in den Folgejahren dann schrittweise
aufwachsen. Zugleich soll der reguläre Bundeszuschuss an die
gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,5 Milliarden Euro
gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro
pro Jahr fließen.

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich
versichert sind, einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem
Jahr sind es 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es
nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein.
Wie eine Regierungskommission erläuterte, bringen die Kassen daher
rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür auf, die aber aus dem
Bundeshaushalt kommen sollten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD)
hatte dies zuletzt noch abgelehnt, sich aber auch offen für Ideen
gezeigt. Bei einer Finanzierung über Steuergeld sind auch
Privatversicherte daran beteiligt.

Zuckersteuer soll kommen

Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein Gesetzgebungsverfahren,
mit dem ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt
werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro
soll dann auch der Krankenversicherung entlastend zukommen.

Hintergrund sind Empfehlungen einer von Warken eingesetzten
Kommission für die Reform. Das Expertengremium schlug dafür unter
anderem auch die Einführung einer gestaffelten Steuer auf
zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. Ärz
te
und Verbraucherschützer werben seit langem für eine Zuckersteuer als
Anreiz, um zu einer gesünderen Ernährung und weniger Übergewicht und

Diabetes vor allem bei Kindern zu kommen. Die Lebensmittelbranche
macht Front gegen solche Forderungen.

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