Schleswig-Holstein plant gezieltere Hilfe bei Notfällen

Ein neues Gesetz soll die Notfallversorgung verbessern. Die Reform
sieht unter anderem längere Wartezeiten für weniger dringende Fälle
vor.

Kiel (dpa/lno) - Der Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz kann
in den schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht werden - in einer
zweiten Befassung stimme die schwarz-grüne Landesregierung der
entsprechenden Novelle zu. Gesundheitsministerin Kerstin von der
Decken (CDU) will mit der Reform die Notfallversorgung durch
einheitlichere Vorgaben verbessern. Künftig sollen die Leitstellen
medizinische Notrufe nach Dringlichkeit priorisieren. 

Die Reform bringt zwei zentrale Änderungen: Erstens sollen die sechs
integrierten Leitstellen Notrufe jetzt nach medizinischer Priorität
einstufen. Patienten in lebensbedrohlichen Notfällen sollen weiterhin
innerhalb von zwölf Minuten ab Rettungswache Hilfe erhalten - nur in
schwer zugänglichen Orten könnte es länger dauern. 

Wer hingegen nur einen verstauchten Fuß oder Rückenschmerzen hat,
muss künftig möglicherweise mit längeren Wartezeiten rechnen.

Nachdem die Verbände zu dem Gesetz angehört wurden, sind laut
Gesundheitsministerin einige Anpassungen gemacht worden.
Detailänderungen umfassen etwa die Einführung einer Übergangsfrist
für die neuen Einsatzkategorien und die Ergänzung eines
Akuteinsatzfahrzeugs als weiteres Einsatzmittel. 

Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden

«Es ist sehr erfreulich, dass der Gesetzentwurf insgesamt große
Zustimmung erfahren hat», betonte die Ministerin. Ziel sei es,
gemeinsam mit Rettungsdiensten, Kommunen, Kliniken und dem
niedergelassenen Bereich die verfügbaren Ressourcen besser zu nutzen
und Patientinnen und Patienten möglichst passgenau zu helfen. 

Bis Ende des Jahres soll der Landtag in Kiel nun das neue
Rettungsdienstgesetz mit landesweiten Vorgaben verabschieden.

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